Rezension über:

Wendy J. Turner / Sara M. Butler (Hgg.): Medicine and the Law in the Middle Ages (= Medieval Law and Its Practice; Vol. 17), Leiden / Boston: Brill 2014, XIII + 378 S., ISBN 978-90-04-26906-4, EUR 140,00
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Rezension von:
Melanie Panse-Buchwalter
Historisches Institut, Universität Duisburg-Essen
Redaktionelle Betreuung:
Ralf Lützelschwab
Empfohlene Zitierweise:
Melanie Panse-Buchwalter: Rezension von: Wendy J. Turner / Sara M. Butler (Hgg.): Medicine and the Law in the Middle Ages, Leiden / Boston: Brill 2014, in: sehepunkte 15 (2015), Nr. 9 [15.09.2015], URL: https://www.sehepunkte.de
/2015/09/25236.html


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Wendy J. Turner / Sara M. Butler (Hgg.): Medicine and the Law in the Middle Ages

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Der von Wendy J. Turner und Sara M. Butler herausgegebene Sammelband behandelt die bislang in der Forschung kaum in den Blick genommene Verschränkung von Medizin und Recht im Mittelalter und knüpft damit an Forschungsergebnisse der verstorbenen Shona Kelly Wray zu dieser Thematik an. Wray hatte zeigen können, dass Gelehrte der medizinischen und juristischen Fakultäten in Bologna in professioneller, aber auch in sozialer und familiärer Hinsicht eng miteinander verbunden waren: Sie pflegten nicht nur analoge intellektuelle Interessen, sondern teilten einen ähnlichen sozialen Status, waren annähernd gleich wohlhabend und heirateten untereinander. Der vorliegende Sammelband zielt in interdisziplinärer Perspektive als Scharnier zwischen rechts- und medizinhistorischen Fragestellungen gleichwohl auf einen breiteren Rahmen und umfasst zwölf Beiträge zu medizinischen Angelegenheiten in Recht und rechtlicher Verwaltung, Professionalisierung und Regulierung der Medizin sowie Medizin und Recht in der Hagiographie.

Der erste Abschnitt mit insgesamt sechs Beiträgen zu medizinischen Aspekten im mittelalterlichen Recht ist der umfangreichste des Bandes. Han Nijdam beschäftigt sich eingangs mit rechtlichen Regelungen in Friesland, die gestaffelt nach Geschlecht, Alter und Rang im Falle von Körperverletzungen oder Tötungsdelikten den Wert eines Individuums zu bestimmen versuchten, um Strafmaß und Kompensationsleistungen zu ermitteln. Neben der eigentlichen Verletzung von Körperteilen kam deren gesellschaftlich eingeschriebenen Ehrzuweisungen dabei besondere Bedeutung zu. Fiona Harris-Stoertz thematisiert dagegen die Präsenz und Rolle von mittelalterlichen Hebammen als medizinische Expertinnen und Zeuginnen bei Geburt und Taufe und akzentuiert deren Einbindung in ein Netz aus supplementären Geburtsbegleitern aus Familie, Kirche und Umfeld der Schwangeren. Anschließend untersucht Hiram Kümper den Nexus von Vergewaltigung und Recht im Mittelalter und konstatiert, dass sexuelle Gewaltdelikte zunächst weniger als Zuwiderhandlung gegen den Willen der Opfer, sondern vielmehr als Verletzung von Ehre und Integrität der Familien gesehen wurden. Er betont, dass bei Vergewaltigungsfällen vielfach weise Frauen für körperliche Untersuchungen zu Rate gezogen wurden, die keinen expliziten medizinischen Hintergrund besaßen. Am Beispiel Cocentaina in Valencia führt Carmel Ferragud vor Augen, dass medizinisches Wissen in Krisensituationen mit zunehmender Kriminalität nicht nur für die rechtliche Strafverfolgung bedeutsam war, sondern dass es - praktisch angewandt und umfassend von Autoritäten gefördert - durchaus stabilisierend auf ein höchst heterogenes soziales, politisches und religiöses setting wirken konnte. Joanna Carraway Vitiello befasst sich mit dem durch Krieg, Krankheit und Hungersnot bedingten Anstieg medizinischer Expertise in Reggio Emilia, der mit Steuervergünstigungen für niedergelassene physici einherging. Diese sollten sich um die medizinischen Bedürfnisse der zahlenmäßig verringerten und oftmals verarmten Bevölkerung kümmern, in Fällen von Körperverletzung oder Mord vor Gericht aussagen und die Stadt bei der routinemäßigen Untersuchung von Verletzungen auf Indizien für Straftaten hinweisen. Zuletzt thematisiert Wendy J. Turner geistige Behinderungen und fragt nicht nur nach den theoretischen Implikationen für das Erbrecht, sondern auch nach den damit einhergehenden rechtlich-praktischen Abläufen in England und den von der Krone für die Überprüfung der geistigen Gesundheit eingesetzten medizinischen Laien. Es zeigt sich, dass geistig behinderte Menschen trotz regelmäßiger strafrechtlicher Verfolgung von herrschaftlicher Seite zu Missbrauchsopfern ihrer Verwandten, Nachbarn oder Vormünder werden konnten.

Im zweiten Teil des Bandes steht die Professionalisierung und Regulierung der Medizin im Fokus von vier Beiträgen. Kira Robison beschäftigt sich mit der medizinischen Praxis in Bologna und ergänzt so die Ergebnisse Wrays um eine neue Facette, wenn sie zeigt, wie eng die Professionalisierung der Medizin mit dem wachsenden Wettbewerbsdruck auf dem medizinischen Markt sowie den innerstädtischen Dynamiken und Machtstrukturen der podestà im späten Mittelalter zusammenhing. Die Ursprünge der medizinischen Zulassung im mittelalterlichen Portugal untersucht Iona McCleery und stellt die bisherige Forschungsmeinung in Frage, dass die medizinische Professionalisierung ein Produkt herrschaftlicher Kontrollmechanismen und Machtausbreitung war, das die Christianisierung der Medizin vorantreiben sollte, um jüdische Mediziner aus dem Markt zu verdrängen. Dagegen bewertet Jean Dangler in ihrem Beitrag zur medizinischen Professionalisierung in Valencia die damit einhergehenden Exklusionsprozesse als fundamental, wobei im Werk des königlichen Physikus Jaume Roig nicht interkulturelle Antagonismen sondern Genderdifferenzen eine Rolle spielen: Roig negierte nicht nur medizinische Qualitäten von Heilerinnen, sondern sah den für Krankheiten wie auch Ehebruch anfälligen weiblichen Körper als grundsätzliche Gefahr für eine gesunde, christliche Gesellschaft an. Sara M. Butler rundet die Diskussion mit einer weiteren Perspektive auf das Thema ab, indem sie eine Gruppe medizinischer Experten im England des 15. Jahrhunderts in den Blick nimmt, die nicht in der universitären Lehre vertreten war: die Chirurgen. Am Beispiel des Nicholas Wodehill zeigt sie auf, wie er versuchte, durch geschickte rhetorische und rechtlich begründete Selbstinszenierungsstrategien sozial aufzusteigen und damit die Wahrnehmung der Chirurgen als elitäre Praktiker in der Bevölkerung zu bestärken.

Im letzten Abschnitt des Bandes spüren zwei Beiträge der Verbindung von Medizin und Recht in der mittelalterlichen Hagiographie nach. Donna Trembinski untersucht die Vita des Heiligen Franziskus von Assisi, der von Krankheit gezeichnet seine eigenen Leiden wie Christus annahm und daher als spirituelles Vorbild galt. Entgegen der geläufigen Annahme, er hätte sein Amt als geistlicher Anführer freiwillig aufgegeben, argumentiert sie, dass von der Kirche rechtlich kodifizierte Regelungen für kranke Prälaten ihn möglicherweise am Ende seines Lebens zum Rückzug zwangen. Máire Johnson richtet den Blick zuletzt auf Heilige in irischen Quellenberichten, die nicht nur Unschuldige belohnten, sondern auch Schuldige bestraften, indem sie ihnen je nach Vergehen körperliche Strafen zufügten, und somit zu Richtern über Gut und Böse, Gesundheit und Krankheit avancierten.

Der Sammelband mit ausführlicher Einleitung und resümierenden Bemerkungen zeigt nachhaltig die Bandbreite an Themen, die eine interdisziplinäre Erarbeitung des Feldes bietet. Dabei wird mehrfach herausgestellt, dass moderne Vorstellungen von abgrenzbaren Disziplinen für das Mittelalter nicht greifen können und vielmehr von fließenden Übergängen ausgegangen werden muss. Dies gilt in ähnlicher Weise für die Frage, wer eigentlich als medizinischer Experte für rechtliche Belange herangezogen wurde. Denn das Spektrum anerkannter medizinischer Autoritäten reichte im Mittelalter durchaus vom Physikus über Barbier, Hebamme und weise Frau bis hin zum "Laien" mit medizinischen Kenntnissen. Obgleich es wünschenswert wäre, wenn künftige Studien in diesem sich auf interdisziplinärer Ebene entfaltenden Feld noch stärker internationale Forschungsergebnisse mit einbinden würden, so stellt der Sammelband insgesamt doch einen sehr wichtigen und anregenden Beitrag zur Erforschung von Medizin und Recht in historischer Perspektive dar.

Melanie Panse-Buchwalter