Rezension über:

Elizabeth Harding: Landtag und Adligkeit. Ständische Repräsentationspraxis der Ritterschaften von Osnabrück, Münster und Ravensburg (= Westfalen in der Vormoderne. Studien zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Landesgeschichte; Bd. 10), Münster: Aschendorff 2011, 328 S., ISBN 978-3-402-15049-8, EUR 44,00
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Rezension von:
Christine van den Heuvel
Niedersächsisches Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv, Hannover
Redaktionelle Betreuung:
Sebastian Becker / Matthias Schnettger
Empfohlene Zitierweise:
Christine van den Heuvel: Rezension von: Elizabeth Harding: Landtag und Adligkeit. Ständische Repräsentationspraxis der Ritterschaften von Osnabrück, Münster und Ravensburg, Münster: Aschendorff 2011, in: sehepunkte 13 (2013), Nr. 6 [15.06.2013], URL: https://www.sehepunkte.de
/2013/06/20837.html


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Elizabeth Harding: Landtag und Adligkeit

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Die vorliegende Studie ist eine im Münsteraner Graduiertenkolleg "Gesellschaftliche Symbolik" entstandene, von Barbara Stollberg-Rilinger und Werner Freitag angeregte und betreute Dissertation, die bereits im Wintersemester 2008/09 abgeschlossen wurde. Die Untersuchung versteht sich - ausgehend von der Adels- und Verfassungsgeschichte zur Frühen Neuzeit - als kulturwissenschaftlich orientierte Arbeit, die ihren Schwerpunkt auf die Symbolisierungspraxis der vormodernen adligen Stände legt und diese als eine Ordnung konstituierende Kraft des territorialstaatlichen Ständewesens begreift.

Diesem Ansatz entsprechend geht es der Verfasserin nicht um die Analyse politischer Teilhabe der Ritterschaften im Sinne einer Fortsetzung oder Neubewertung der alten Diskussion um die Einschätzung der landständischen Verfassungen oder der Dichotomie von Landesherren und Landständen. Harding untersucht vielmehr die Landtage als Orte der sozialen Ordnung und politischen Auseinandersetzung, die über die Behauptung von Geltungsansprüchen und die Durchsetzung von Legitimationsstrategien Rang und Stand einer Herrschaftsgruppe konstituierten, indem sie dazu bestimmte korporative Ordnungsprinzipien und Kommunikationspraktiken entwickelten (22-27). Indem die Verfasserin über die ältere verfassungs- und organisationsgeschichtliche Betrachtungsweise weit hinausgreift und sich der Untersuchung der Interaktionsformen, Selbstinszenierungen und Geltungsansprüche der adligen Korporationen und ihrer Mitglieder zuwendet, gelingt es ihr - unter Einbeziehung der jüngeren kulturwissenschaftlichen Deutungskonzepte zur Funktion von Landständen und Herrschaftsträgern im frühmodernen Staat - eine sehr differenzierte Sichtweise auf den Adel als Stand herauszuarbeiten, da Akteure, Konflikte und unterschiedliche Zielsetzungen aus der Binnenperspektive der Ritterschaften dargestellt werden.

Die Darstellung des Themas 'Landtag und Adligkeit' erfolgt anhand einer vergleichenden Analyse der landständischen Verfassungen in den benachbarten Territorien Münster, Osnabrück und Ravensberg von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zum Ende des Alten Reichs. Die territoriale Auswahl ist forschungsstrategisch geschickt getroffen, standen doch sowohl die politisch-strukturellen und verfassungsrechtlichen Gemeinsamkeiten wie auch die Unterschiede in den drei Ländern so zueinander, dass eine Vergleichbarkeit der Verfassungsverhältnisse naheliegend und sinnvoll ist. Das gilt auch hinsichtlich der Erforschung der landständischen Verfassungen, die insbesondere für die Hochstifte Münster und Osnabrück für diesen Zeitraum als relativ gut bezeichnet werden kann. Hier konnte die Verfasserin auf eine umfangreiche Literatur zurückgreifen, die sie analytisch souverän rezipiert, kritisch einordnet und auf der Grundlage eigener umfangreicher Quellenstudien zielführend für ihre Fragestellungen zu nutzen weiß.

Harding hat ihrer Arbeit eine schlüssige Konzeption zugrunde gelegt, indem sie die vergleichende Darstellung der landsässigen Ritterschaften, ihrer Korporationsstrukturen und Handlungsweisen in drei Großkapiteln unter den Gliederungspunkten "Organisation", "Autorität" und "Repräsentation" vornimmt. Untersucht werden zum einen die internen ritterschaftlichen Ordnungsprinzipien, das Vorgehen und Verhalten der Ritterschaften im Landtagsgeschäft - insbesondere auch gegenüber den jeweiligen Landesherren -, und die Verteidigung ihrer politischen Teilhabe vor Gericht. Im zweiten Kapitel wird die adlige Gemeinschaft in ihrer Rolle als Autorität und Kontrollinstanz zur Wahrung der ständischen Exklusivität sowie ihre Praxis im Umgang mit der Ahnenprobe als Verfahren zur Generierung von Adel analysiert. Im dritten Kapitel letztlich wird der Blick auf die Repräsentationspraktiken und Distinktionszeichen der Ritterschaften gerichtet, indem anhand "korporativer Zeichen" (Siegel, Amtskalender, Uniformen) die Außenwahrnehmung und Gesamterscheinung als privilegierte Korporation, aber auch die individuellen Standesansprüche der einzelnen Mitglieder untersucht werden. Abschließend folgt die Beschreibung korporativer Selbstdarstellung anlässlich von Huldigungen und Gesandtschaften, die den Ritterschaften zeremonielle Auftritte jenseits der internen Landtagsgeschäfte ermöglichten, bei denen sie öffentlich ihren politischen Partizipationsanspruch dokumentieren konnten.

Das Gesamturteil der Verfasserin überrascht nicht, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass es "den" Adel in der Tat nicht gegeben hat. Über die verfassungsgeschichtlich geprägte Ständeforschung, wie sie bis in die 1980er Jahre noch vielfach vorherrschte, gehen die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit aber dennoch deutlich hinaus, wenn abschließend betont wird, Landtagsversammlungen "nicht mehr allein als Beschlussfassungsorgane, sondern insbesondere auch als Orte der Standeskonstituierung, -demonstration und -vergewisserung" zu sehen (268). In diesem Sinne wären weitere vergleichende Untersuchungen zu wünschen.

Christine van den Heuvel