Rezension über:

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hg.): Acta Borussica, Neue Folge, 2. Reihe: Preußen als Kulturstaat. Abteilung I: Das preußische Kulturministerium als Staatsbehörde und gesellschaftliche Agentur (1817-1934); Bd. 1.1: Die Behörde und ihre höheres Personal. Darstellung, Berlin: Akademie Verlag 2009, XXXI + 382 S., ISBN 978-3-05-004571-9, EUR 148,00
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Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hg.): Acta Borussica, Neue Folge, 2. Reihe: Preußen als Kulturstaat. Abteilung I: Das preußische Kulturministerium als Staatsbehörde und gesellschaftliche Agentur (1817-1934); Bd. 1.2: Die Behörde und ihr höheres Personal. Dokumente, Berlin: Akademie Verlag 2009, XXV + 419 S., ISBN 978-3-05-004572-6, EUR 148,00
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Rezension von:
Hans-Christof Kraus
Lehrstuhl Neuere und Neueste Geschichte, Universität Passau
Redaktionelle Betreuung:
Andreas Fahrmeir
Empfohlene Zitierweise:
Hans-Christof Kraus: Acta Borussica. Preußen als Kulturstaat (Rezension), in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 12 [15.12.2010], URL: https://www.sehepunkte.de
/2010/12/15441.html


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Acta Borussica. Preußen als Kulturstaat

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Die Acta Borussica haben in der deutschen Geschichtswissenschaft eine lange und bedeutende Tradition. Seit dem Jahr 1892 erschienen, zuerst unter der Oberleitung von Gustav Schmoller und verantwortet von der damaligen Preußischen Akademie der Wissenschaften, bis in die 1930er Jahre hinein mehrere Dutzend Bände, vornehmlich zu Themen der preußischen Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte. Erst in den Jahren kurz nach der deutschen Wiedervereinigung hat die seinerzeit neubegründete Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften diese alte, unter dem NS-Regime kurz vor dem Zweiten Weltkrieg abgebrochene Tradition mit einer "Neuen Folge" der Acta Borussica wieder aufgenommen: Zwischen 1999 und 2004 erschienen in ungewöhnlich rascher Folge die zwölf Bände der 1. Reihe eben dieser Neuen Folge, in deren Rahmen die preußischen Staatsministerialprotokolle in Regesten aufbereitet und in der Form von Mikrofiches ediert worden sind. Die jetzt erschienenen ersten beiden Bände der 2. Reihe jener Neuen Folge setzen die Arbeit an den einschlägigen preußischen Quellen, die sich überwiegend, aber keineswegs nur im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem befinden, weiter fort. Das Oberthema lautet nun "Preußen als Kulturstaat", und hiermit beginnt endlich die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung eines Gegenstandes, auf dessen Bedeutung bereits in der Nachkriegszeit - etwa von Hermann Heimpel und anderen - mehrfach hingewiesen worden war; infolge der schwierigen Bedingungen der deutschen Teilung blieben frühere Ansätze allerdings unausgeführt.

Die mit den ersten beiden Bänden der 2. Reihe jetzt einsetzende neue Editions- und Dokumentationstätigkeit kehrt methodisch und formal in mancher Hinsicht zurück zu einer Errungenschaft der alten Acta Borussica, deren Besonderheit bereits um und nach 1900 darin bestanden hatte, dass hier ein zugleich materialerschließendes wie auch auswertendes, d. h. Quellenpublikation und wissenschaftliche Analyse unmittelbar miteinander verbindendes Forschungsprojekt unternommen worden war. Die Fragestellung dieser neuen Serie ist allerdings in jedem Fall zeitgemäß und in der Sache den Ansätzen einer modernen historischen Analyse staatlicher Institutionen sowie der neuesten verfassungs- und verwaltungsgeschichtlichen, aber auch der sozialwissenschaftlichen Forschung verpflichtet. Das wird zuerst und vor allem deutlich aus der in mehr als einer Hinsicht magistralen, zum Verständnis des Gesamtwerks grundlegenden, die neueste Forschung souverän reflektierenden, dazu ungemein perspektivenreichen und problembewussten Einleitung des Hauptherausgebers Wolfgang Neugebauer in das Gesamtwerk (Bd. 1.1, XI-XXXI).

Die derzeit auch unter gegenwartspolitischen Aspekten - etwa von Autoren wie Dieter Grimm und anderen - gestellte und intensiv diskutierte Frage nach den "Transformationen" moderner Staatlichkeit, nach Institutionenwandel, auch nach altem und neuem Staatsverständnis wird von Neugebauer in eine historische Fragestellung integriert, die nach erneuter Aufhellung der bereits früher gestellten, aber noch kaum ausreichend beantworteten Frage strebt, "ob und seit wann der frühmoderne und der klassisch-moderne Staat auf welchen Lebensgebieten prägende Wirksamkeit entfaltet haben" (Bd. 1.1, XIII). Wenn die Frage vor allem nach den Veränderungen, also nach dem "Wandel der Staatswirklichkeit" im 19. Jahrhundert gestellt wird, der sich (ganz im Sinne von Adolph Wagners bekanntem "Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit") als Integration immer weiterer Bereiche des sozialen Lebens in den Bannkreis der Staatsmacht beschreiben lässt, dann muss sich der Blick besonders auf das Phänomen der "Interventionsstaatlichkeit" richten. Staatliche "Eingriffsverwaltung" in möglichst alle relevanten Bereiche des sozialen Lebens kennzeichnen diese Entwicklung, besonders seit der Wende zum 20. Jahrhundert ebenso wie bestimmte außerstaatliche Formen gesellschaftlicher Einflussnahme.

Diese Diagnose konstituiert gewissermaßen den Rahmen der Fragestellung für eine umfassende Untersuchung und Analyse der preußischen "Kulturstaatlichkeit" seit Begründung des Berliner Kultusministeriums im Jahre 1817. Freilich erweist sich das bekannte Konzept des "Kulturstaats", wie es nach 1945 vor allem von Ernst Rudolf Huber entwickelt und ausdifferenziert worden ist, als letztlich nicht mehr ausreichend, bestenfalls noch als "analytische Kategorie", nicht mehr jedoch als Wertbegriff. Das hängt auch damit zusammen, dass nach Maßgabe neuerer Forschungen die den Huberschen Begriffen "Kulturstaat" und "Kulturverfassung" innewohnende Tendenz zum Etatismus deutlich relativiert werden muss. Es eröffnet sich, wie Neugebauer ausdrücklich feststellt, "gerade dann ein fruchtbares Feld empirischer Quellenforschung, wenn nach dem epochenspezifisch je verschiedenen Verhältnis einerseits landesherrlicher bzw. staatlicher und andererseits gesellschaftlicher Kulturgestaltungsmacht gefragt wird. Beide Faktoren wirken ein auf die Genese dessen, was moderne, daseinsvorsorgend-leistende Kulturstaatlichkeit genannt werden kann" (Bd. 1.1, XVIII).

Genau hierauf bezieht sich der Name des Projekts "Preußen als Kulturstaat" (und nicht: "Kulturstaat Preußen"), denn Preußen ist, wie bereits frühere Forschungen Neugebauers und anderer nachgewiesen haben, entgegen älterer Legendenbildung, zuerst weniger als Kulturstaat, sondern vor allem als Militär- und Beamtenstaat entstanden, und hat sich erst später - im Grunde erst seit der Reformzeit und auch in Konkurrenz zu den katholisch dominierten Regionen West- und Süddeutschlands - zu flächenübergreifenden Bildungsreformen aufraffen können. Gerade in diesem Zusammenhang ist, worauf Neugebauer zu Recht immer wieder hinweist, auf die Tatsache zu achten, dass eben auch "gesellschaftliche Interessen [...] entscheidend zu den impulsgebenden Momenten in der Geschichte Preußens als Kulturstaat in seiner späteren Entwicklung" (Bd. 1.1, XXV) gehört haben. Gesellschaftliche und ebenfalls auf regionaler Ebene wirksame Kräfte haben die staatliche preußische Schul-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik immer wieder flankiert, ergänzt, zuweilen auch korrigiert, in jedem Fall aber häufiger beeinflusst und zumeist auch bereichert, als bisher bekannt war. So deutet in der Tat einiges darauf hin, dass sogar "das preußische 'Wissenschaftswunder' um 1900 mit einer ganz eigentümlichen bürokratisch-gesellschaftlichen, man mag sagen: parabürokratischen Kommunikationskultur zusammenhing" (Bd. 1.1, XXVII). Der Hof, die Salons, die Arbeitszimmer der Professoren, auch die Amtsstuben von Lehrern und Geistlichen sind Schauplätze, von denen ebenfalls Anregungen, Einflussnahmen, zuweilen sogar Vorentscheidungen kultur- und wissenschaftspolitischer Maßnahmen ausgegangen sind, - durchaus nicht nur vom Ministerium. Jedenfalls muss - auch im Lichte der vorliegenden Untersuchungen - die (ausgehend von bestimmten sozialhistorischen Fragestellungen seit den 1950er Jahren) oft überschätzte Dichotomie zwischen Staat und Gesellschaft für die Zeit des 19. und frühen 20. Jahrhunderts entschieden deutlicher als bisher hinterfragt werden.

Die eigentliche Darstellung und Dokumentation bezieht sich allerdings streng auf die oberste Behörde preußischer Kulturpolitik und Kulturstaatlichkeit - das Kultusministerium: 1817 begründet als "Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten" (nachdem die Behörde als solche schon seit 1809 als "Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht" im Innenministerium bestanden hatte), im November 1918 umbenannt in "Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung", endend schließlich im Mai 1934 mit seiner Umwandlung in das zugleich "Reichs- und Preußische Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung" unter dem Nationalsozialisten Bernhard Rust. - Der Aufbau des Darstellungsbandes ist zweigeteilt: der erste, etwas knappere Teil, gibt nach einem knappen Abriss der Gründungsgeschichte des Ministeriums einen Überblick über die Gesamtbehörde in drei chronologischen Längsschnitten: 1. nach Zuständigkeiten, Tätigkeitsgebieten und Organisationsstruktur, 2. im Hinblick auf Reformen (und Reformdebatten) eben jener Organisationsstruktur, und 3. bezüglich der Entwicklung von Stellenstruktur, Binnenorganisation und Zunahme des Geschäftsbetriebes. Es bleibt zu fragen, ob infolge des hier angewandten Querschnittsprinzips nicht zu viel Zusammengehöriges auseinandergerissen wird; nach Auffassung des Rezensenten wäre es jedenfalls sinnvoller gewesen, die Darstellung stärker chronologisch anzulegen, d. h. in drei Teilblöcke (1817-1866, 1867-1918, 1918-1934) zusammenzufügen.

Im zweiten Teil ist dann das chronologische Prinzip überzeugend angewandt worden; in drei großen Teilkapiteln werden "Ressortleitung und Räte" jeweils von 1817 bis 1866, von 1867 bis 1914/18 und schließlich von 1918 bis 1934 zusammenfassend dargestellt. Angefangen beim Minister und bei den Staatssekretären geht die Analyse bis hinunter zu den Grundzügen der Personalpolitik im Allgemeinen. Als besonders wertvoll und ergiebig dürfen die sozialhistorischen Untersuchungen zur Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft in den jeweiligen Epochen angesehen werden. In der Frühzeit dominieren durchaus nicht, wie man zuerst vielleicht annehmen könnte, adlige Verwaltungsjuristen, sondern in aller Regel Fachleute mehrheitlich bürgerlicher Abstammung, darunter nicht wenige Sozialaufsteiger. Die bekannten Erfolge der frühen preußischen Kultuspolitik der Reformzeit mögen auch damit zusammenhängen, dass, so die Bearbeiterinnen dieses Zeitabschnitts, Bärbel Holtz und Christina Rathgeber, in den frühen Jahren nach 1817 "die durch Expertenwissen ausgewiesenen Räte" im Ministerium dominierten: " 'Schulmänner' und Fachwissenschaftler, beispielsweise Philologen, Kirchenrechtler, Mediziner, fungierten vornehmlich als technische Räte und statteten das Kultusministerium mit einer beachtlichen inhaltlichen Kompetenz aus, die sich in einer ansehnlichen Publikationsbreite der Räte dokumentierte und die außerdem auch als potentielles und mitunter tatsächliches Palliativ gegen restaurative Intentionen wirkte" (Bd. 1.1, 221). Im Kaiserreich freilich dominierten Juristen meist protestantischer Herkunft - die typische Verwaltungselite der Jahre vor 1918 also, ebenso leistungsstark wie politisch-weltanschaulich vorgeprägt. Die politische Zäsur von 1918 wirkte sich, auch das ein aufschlussreiches Ergebnis der hier vorgelegten Forschungen, nicht derart gravierend aus wie die von 1932/33, geprägt zuerst von Papens "Preußenschlag", sodann von der NS-"Machtergreifung", die eine sofortige Vertreibung jüdischer und politisch missliebiger Mitarbeiter und deren Ersetzung durch oft wenig befähigte, teilweise sogar absolut inkompetente neue Beamte zur Folge hatte.

Die vergleichsweise knappe Behandlung der einzelnen Minister ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass tatsächlich über fast keinen von ihnen - von Altenstein 1817 bis Rust 1933 - eine moderne, neuesten wissenschaftlichen Standards genügende Biographie vorliegt, mit der einzigen Ausnahme vielleicht von Guido Müllers Studie über C. H. Becker. Natürlich haben die überaus kompetenten und sehr zuverlässig-präzise arbeitenden Bearbeiter und Bearbeiterinnen Bärbel Holtz, Christina Rathgeber, Rainer Paetau, Hartwin Spenkuch und Reinhold Zilch die ältere - zuweilen sehr alte - Literatur zu einzelnen Ministern wie Altenstein (Müsebeck), Eichhorn (Mejer), Bethmann Hollweg (Fischer), Mühler (Reichle), Falk (Foerster) Becker (Wende, Müller) oder Rust (Pedersen) ausgewertet, aber die bestehenden ärgerlichen Lücken (so existiert buchstäblich so gut wie nichts über Studt, Bosse und Trott zu Solz) konnten auch sie nicht füllen. Allenfalls die reiche Althoff-Forschung (von Sachse bis vom Brocke) konnte genutzt und z. T. eingearbeitet werden. Freilich wird nicht nur für den Kenner der Materie - und zwar keineswegs nur an dieser Stelle - allenthalben sichtbar, welche Forschungslücken hier weiterhin der Bearbeitung und Ausfüllung harren.

Der Dokumentenband enthält indessen keineswegs nur Ministerialakten aus den Beständen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, sondern vereint ebenfalls Quellentexte aus der archivalischen Überlieferung der preußischen Provinzen und Regierungsbezirke sowie aufschlussreiche Textdokumente aus nichtstaatlicher Provenienz, vor allem aus Personalnachlässen. Der Grundsatz, auf dem knappen vorgegebenen Raum nur Unpubliziertes zu bieten, konnte allerdings nicht vollständig durchgehalten werden; in Ausnahmefällen war eine Neuedition einzelner bereits veröffentlichter Dokumente von zentraler Bedeutung nicht zu umgehen - zumal dann, wenn diese an abgelegenem Ort publiziert worden waren oder lediglich in älteren, heute nur noch schwer zugänglichen Drucken vorlagen. Die Kommentierung ist freilich 'preußisch knapp' gehalten - hier und da wohl allzu knapp; tatsächlich wären kurze biographische Angaben und Lebensdaten bei vielen der in den Einzeldokumenten erwähnten Personen durchaus hilfreich gewesen. - Der Band vereint, so Bärbel Holtz, "mit Denkschriften, Gesetzentwürfen, Instruktionen, Anfragen, Eingaben, Zeitschriften- und Zeitungsartikeln sowie Korrespondenzen auch verschiedene Quellengattungen, um das vielschichtige Kräftespiel zwischen Staat und Gesellschaft auf kulturpolitischem Terrain sichtbar werden zu lassen" (Bd. 1.2, XI). Dieses Kräftespiel, dessen Bedeutung Wolfgang Neugebauer in seiner Einleitung zu Recht betont hat, kommt an ungezählten Stellen zum Vorschein, etwa dort (und nur dieses eine Beispiel soll hier abschließend genannt werden), wo Harnack zwischen März und Mai 1907 mit Althoff über die Möglichkeit der Teilung des Kultusministeriums in ein Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Ministerialangelegenheiten und ein zweites (neues) Ministerium für Wissenschaft und Kunst korrespondiert (Bd. 1.2, 137-143), dessen Leitung Harnack oder Schmoller übertragen werden sollte. Zwar kam es aus unterschiedlichen Gründen nicht zu dieser Teilung, doch die Bedeutung jener zeittypischen, der "gesellschaftlichen" Sphäre zuzuordnenden Professorenpolitik der Jahre vor 1914 tritt jedenfalls selten so deutlich zu Tage wie in diesen höchst aufschlussreichen Dokumenten.

Das jetzt in seinen ersten Bänden vorliegende Teilprojekt des Akademievorhabens "Preußen als Kulturstaat", dem in absehbarer Zeit noch weitere Forschungen zu kultur-, kunst-, wissenschafts-, bildungs- und finanzgeschichtlichen Themenstellungen folgen sollen, und zwar ebenfalls im Rahmen von Langzeitprojekten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, zeigt, dass die moderne preußische Geschichte, um es abschließend mit den Worten Wolfgang Neugebauers zu sagen, "alles andere als 'ausgeforscht'" ist, sondern auch weiterhin, "in enger Kooperation zumal mit Archiven und Bibliotheken des lebendigen preußischen Kulturbesitzes ein lohnendes Arbeitsgebiet darstellt" (Bd. 1.1, V). Es dürfte nicht daran zu zweifeln sein, dass die hoffentlich bald folgenden weiteren Bände diese Diagnose bestätigen werden.

Hans-Christof Kraus