Rezension über:

Kerstin Weiand: Hessen-Kassel und die Reichsverfassung. Ziele und Prioritäten landgräflicher Politik im Dreißigjährigen Krieg (= Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte; 24), Marburg: Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde 2009, IX + 196 S., ISBN 978-3-921254-84-4, EUR 22,00
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Rezension von:
Thomas Lau
Seminar für Allgemeine und Schweizer Geschichte der Neuzeit, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg/Brsg.
Redaktionelle Betreuung:
Michael Kaiser
Empfohlene Zitierweise:
Thomas Lau: Rezension von: Kerstin Weiand: Hessen-Kassel und die Reichsverfassung. Ziele und Prioritäten landgräflicher Politik im Dreißigjährigen Krieg, Marburg: Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde 2009, in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 7/8 [15.07.2010], URL: https://www.sehepunkte.de
/2010/07/15873.html


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Kerstin Weiand: Hessen-Kassel und die Reichsverfassung

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Zu den wichtigsten Motoren einer Veränderung der Reichsverfassung zählte Fritz Dickmann in seinem bis heute unverzichtbaren Standardwerk zur Geschichte des Westfälischen Friedens die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Sie habe sich, so Dickmann, als Anführerin einer "evangelischen Aktionspartei" mit "radikalsten Forderungen" für eine Stärkung der Reichsstände ausgesprochen. Diese Darstellung ist seit dem Erscheinen des Werkes im Jahre 1965 im Wesentlichen unwidersprochen geblieben. Die Liste jener, die, gestützt auf Dickmann, Hessen Kassel und vor allem seine Regentin Amalie Elisabeth als eine der einflussreichsten Gestalten im diplomatischen Spiel um den Frieden sahen, liest sich wie ein Who is Who der Forschung. Was bei Dickmann noch vergleichsweise vorsichtig und differenziert formuliert wurde, erhielt bei späteren Interpreten, die meist auf eine direkte Konsultation der Quellen verzichteten, eine deutliche Zuspitzung. Vereinzelt wurde der Regentin gar attestiert, sie habe die Kurfürsten abschaffen wollen und auf eine Wahl des Kaisers durch eine Fürstenversammlung gedrängt. Ihre starke Position erklärte man durch das frühe Bündnis mit Schweden, der sie zugleich in die Lage versetzt habe, wichtige territoriale Zugeständnisse zu erringen.

Kerstin Weiands unter der Betreuung von Christoph Kampmann 2007 entstandene und 2009 veröffentlichte Staatsexamensarbeit beschäftigt sich also mit einem weidlich bekannten Stoff und kommt dabei zu erstaunlichen Ergebnissen. Ein Blick in die Quellen - insbesondere in die Reichs- und die Kriegssachen im Staatsarchiv Marburg - erschüttert, so stellt die Autorin fest, die bislang gängige Interpretation nachhaltig. Das Problem liege in der unzulässigen Schlussfolgerung, Amalie Elisabeth habe nach dem Tode ihres Mannes Wilhelm V. dessen Pläne zu einer Reichsreform nahtlos fortgesetzt. Dessen Positionen seien, wie die Autorin auf der Grundlage eines Vergleichs der Reichspublizistik mit den Schriften des Landgrafen darlegt, weitreichend gewesen. Seine Witwe indes habe diese Politik nicht in dem Maße fortgesetzt, wie dies bislang angenommen worden sei. Amalie Elisabeth habe, anders als dies ihr Vizekanzler Deinhardt forderte, im Gegenteil auf reichspolitischer Ebene äußerst zurückhaltend agiert. Vorschläge, die auf eine Stärkung der Reichsstände abzielten, wurden zwar von ihr unterstützt, von einer aktiven Reichsreformpolitik nahm sie jedoch Abstand. Im Vergleich zu den französischen Vorschlägen seien die Propositionen der Landgrafschaft auf dem Friedenskongress in verfassungsrechtlicher Hinsicht denn auch moderat gewesen. Lediglich in der Konfessionsfrage sei ihnen ein Einfluss auf die schwedische Haltung zuzubilligen, wobei davon auszugehen sei, dass die hessischen Schriften das Ergebnis längerer Diskussionen zwischen mehreren protestantischen Reichsständen gewesen seien. Hessen-Kassels Einfluss sei bislang also deutlich überschätzt worden. Davon, dass die Landgräfin als Anführerin einer Aktionspartei fungiert habe, könne keine Rede sein. Die habe sich vor allem um Partikularinteressen Hessens gekümmert, wie die Restitution besetzter Gebiete und die Zahlung von "Satisfaktionen". Wie schwach die Landgrafschaft war, die sich aufgrund ihrer konfessionellen Zugehörigkeit und einem zermürbenden Erbstreit mit Hessen-Darmstadt in einer prekären Situation befand, zeige nicht zuletzt das Ergebnis des Friedenskongresses. Von nachhaltigen, bedeutenden territorialen Zugewinnen könne keine Rede sein. Man habe lediglich jene Position halten und konsolidieren können, die schon vor Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen bestanden habe.

Ein erstaunliches Urteil, das die Frage provoziert, wie es zu einer solchen Fehleinschätzung hat kommen können. Weiand beantwortet sie mit dem Hinweis auf den intensiven Gebrauch von Marburger Archivquellen durch Dickmann. Der Historiker sei dazu verführt worden, der Landgrafschaft eine größere Bedeutung zuzumessen, als diese tatsächlich gehabt habe. Des weiteren habe die Ähnlichkeit der Reformforderungen Wilhelms V. mit den späteren Positionen etwa der französischen Gesandtschaft auf dem Friedenskongress den verführerischen Schluss nahegelegt, hier bestünde ein kausaler Zusammenhang - ein Fehlschluss, wie Weiand belegt.

Die Autorin argumentiert in den Kernpunkten ihrer Beweisführung überzeugend, wenn auch in Teilen etwas weitschweifig. Dies gilt vor allem für die Darstellung der Reichspublizistik, die sich durch einen Hinweis auf die Arbeiten von Michael Stolleis hätte ersetzen lassen. Auch die Schilderung der Reichsreformpläne Wilhelms V. hinterlässt beim Leser nicht den Eindruck, Neues erfahren zu haben. Dies alles vermag den positiven Eindruck dieser Arbeit jedoch nicht zu trüben, mit der eine junge Forscherin einen liebgewonnenen historischen Mythos hat aufdecken und dekonstruieren können.

Thomas Lau