Rezension über:

Stefan Weinfurter: Gelebte Ordnung - Gedachte Ordnung. Ausgewählte Beiträge zu König, Kirche und Reich. Hg. von Helmuth Kluger, Hubertus Seibert und Werner Bomm, Ostfildern: Thorbecke 2005, 405 S., 8 Farbabb., ISBN 978-3-7995-7082-4, EUR 59,90
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Rezension von:
Alheydis Plassmann
Historisches Seminar, Universität Bonn
Redaktionelle Betreuung:
Jürgen Dendorfer
Empfohlene Zitierweise:
Alheydis Plassmann: Rezension von: Stefan Weinfurter: Gelebte Ordnung - Gedachte Ordnung. Ausgewählte Beiträge zu König, Kirche und Reich. Hg. von Helmuth Kluger, Hubertus Seibert und Werner Bomm, Ostfildern: Thorbecke 2005, in: sehepunkte 6 (2006), Nr. 9 [15.09.2006], URL: https://www.sehepunkte.de
/2006/09/9015.html


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Stefan Weinfurter: Gelebte Ordnung - Gedachte Ordnung

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Der Heidelberger Mediävist Stefan Weinfurter hat den Begriff "Ordnungskonfigurationen", der prägnant das Mit- und Gegeneinander mittelalterlicher Ordnungen beschreibt, geprägt. Daher hätten die Herausgeber des vorliegenden Bandes kaum einen besseren Titel für diese Sammlung wichtiger Beiträge Weinfurters finden können, die samt und sonders hohe wissenschaftliche Aktualität beanspruchen. Der Zusammenhang zwischen dem tatsächlichen Zusammenwirken in der mittelalterlichen Ordnung und den Idealen der beteiligten Personen war von jeher ein Gebiet, das das besondere Interesse von Weinfurter auf sich gezogen hat, sei es nun der Ordo zwischen König, Reich und wichtigen Großen oder Bischöfen oder sei es der Ordo der Kanoniker. In allen Beiträgen des Bandes ist diese Spannung und gegenseitige Beeinflussung von gelebter und gedachter Ordnung fassbar. Zu Recht mahnt Weinfurter an, die Ideale, die hinter bestimmten politischen Entwicklungen stehen, nicht zu vernachlässigen und damit auch die für den mittelalterlichen Menschen so wichtige religiöse Komponente immer als Erklärungsschema mit zu berücksichtigen.

Mit dem Thema "Religiöse Lebensmodelle" beschäftigen sich drei Beiträge, die vor allem die Rolle der Reformkanoniker beleuchten. In "Reformkanoniker und Reichsepiskopat im Hochmittelalter" (3-33) befasst sich Weinfurter mit der Instrumentalisierung der Reformkanoniker durch die Reichsbischöfe, wie sie vor allen Dingen im Osten Deutschlands - sozusagen als Ergänzung zu der nicht so ausgeprägten Territorialpolitik - zu beobachten ist. Dabei schließt die politische Instrumentalisierung die Verwurzelung in kirchenreformerischen Idealen keinesfalls aus. Am Einzelbeispiel des anonymen Salzburger Prologus et praefatio cuiusdam sapientis in regulam beati Augustini ("Vita canonica und Eschatologie", 35-64), dessen Edition durch den Neudruck in diesem Band nun leichter zugänglich ist, kann Weinfurter verdeutlichen, wie sehr sich die Kanonikerreform aus heilsgeschichtlicher Erwartung der Endzeit speiste, die die Beseitigung der Missstände zu einer "eschatologischen Notwendigkeit" (54) machte. Norbert von Xanten schließlich ("Norbert von Xanten und die Entstehung des Prämonstratenserordens", 65-92) kann als Beispiel für einen Idealisten gelten, dessen Ordo an der persönlichen und ideellen Ausrichtung beinahe gescheitert wäre. Dies wurde nur dadurch verhindert, weil sein Nachfolger Hugo von Fosse den Prämonstratensern eine einheitliche Struktur gab, als Norbert sich den völlig anders gearteten Anforderungen eines Bischofsamtes anpassen musste und für viele sichtbar gegen eigene Anweisungen verstieß.

"Formen adliger und kirchlicher Herrschaft" werden in drei Beiträgen über das Bistum Eichstätt, die Wittelsbacher und das Kloster Lorsch thematisiert. Die Sancta Auraeatensis ecclesia (95-133) taucht als Begriff im Liber Gundekarii (Gundekar II. von Eichstätt, gestorben 1075) auf, geht aber auf eine ältere Eichstätter Tradition zurück. Für den Bischof von Eichstätt sollte im Spannungsfeld zwischen kirchenreformerischen Erwartungen und königlichen Ansprüchen der Rückgriff auf ein "christozentrisches Amtsverständnis" (132) das Überleben des Bistums in bewegten Zeiten sichern. Im Gegensatz zu diesem ideell verwurzelten Eigenverständnis vollzog sich "der Aufstieg der frühen Wittelsbacher" (135-157) fast ganz im Gegensatz zu ideellen und kirchlichen Erwartungen der Zeitgenossen in rücksichtsloser und allein vom Machtstreben gekennzeichneter Weise, sodass Weinfurter den "Schmähungen des Hauses Wittelsbach" (136) eine gewisse Berechtigung nicht absprechen mag. "Der Untergang des alten Lorsch in spätstaufischer Zeit" (159-185) ist zwar von den daran Beteiligten mit der unreligiösen und laxen Lebensart der dortigen Mönche begründet worden, ist aber viel eher durch die Begehrlichkeiten des Mainzer Erzbischofs und des Pfalzgrafen bei Rhein verursacht worden, die beide Interesse an dem reichen Kloster hatten.

Im letzten Abschnitt "König und Reich" sind Untersuchungen Weinfurters wiederabgedruckt, die sich hauptsächlich mit der Bewertung einzelner für das Reich wichtiger Personen beschäftigen und die wichtige Bausteine für die entsprechende Forschung bilden. Im Zuge der intensiven Beschäftigung mit Theophanu anlässlich ihres Todestages im Jahr 1999 hat Weinfurter mit "Kaiserin Adelheid und das ottonische Kaisertum" (189-211) einen Kontrapunkt gesetzt, indem er sich mit der Schwiegermutter der heute viel beliebteren und als richtungsweisend verstandenen Kaiserin auseinandersetzte und ihr bescheinigen konnte, dass ihre "gelebte Ordnung" im Hinblick auf die Zukunft des Reiches sehr viel langfristiger wirksam war als die hochfliegende "gedachte Ordnung" Theophanus und ihres Sohnes. Der Klassiker "Die Zentralisierung der Herrschaftsgewalt im Reich durch Kaiser Heinrich II." (213-263) stand 1986 am Anfang der langen Beschäftigung Weinfurters mit diesem Kaiser, die ihren Abschluss mit einer Biografie fand. Heinrich II. wird hier nicht nur, wie so oft geschehen, im Kontrast zu seinem Vorgänger Otto III. betrachtet, sondern Weinfurter kann die Politik Heinrichs vielmehr überzeugend als eine Verlängerung seiner Politik als Herzog von Bayern erklären. Bei Heinrich III. schließlich ("Ordnungskonfigurationen im Konflikt. Das Beispiel Kaiser Heinrichs III.", 265-287) reiht sich Weinfurter in die wachsende Reihe derer ein, die schon unter Heinrich III. den Sprung in einer "Ordnungskonfiguration" ausmachen, "in der das religiöse Ordnungsgebot ganz auf den König zentriert war und die Grundlage des Königtums bildete" (286), sodass sie unter seinem Sohn zerbrach. Die Neubewertung Heinrichs V. durch Weinfurter ("Reformidee und Königtum im spätsalischen Reich. Überlegungen zu einer Neubewertung Kaiser Heinrichs V.", 289-333), dessen Absetzung seines Vaters und dessen Gefangennahme des Papstes 1111 schon von Zeitgenossen verurteilt wurden, hat sich in der Forschung vollständig durchgesetzt. Weinfurter erklärt die Absetzung des Vaters im Kontext eines reformorientierten Adels auf der einen Seite, dessen Verantwortung für das Reich ihn zum Handeln trieb, und dem dynastischen Überlebenswillen Heinrichs V. auf der anderen Seite. Dieses Bündnis zerbrach erst im Umfeld des Privilegs von Monte Mammolo, als der Erhaltungswille Heinrichs und die Ideale solcher Fürsten wie Adalbert von Mainz aufeinander prallten und nicht mehr harmonisch gestaltet werden konnten. Friedrich I. Barbarossa zeigt Weinfurter im Prozess gegen Heinrich den Löwen ("Erzbischof Philipp von Köln und der Sturz Heinrichs des Löwen", 335-359) als einen Getriebenen der Fürsten und insbesondere Philipps, auf dessen Initiative hin das landrechtliche Verfahren gegen Heinrich den Löwen erst eröffnet wurde, das Barbarossa bei der Verurteilung des Löwen die Hände binden sollte. Den Abschluss dieses Abschnittes bildet eine neue Abhandlung über das sacrum imperium ("Wie das Reich heilig wurde", 361-383), das Weinfurter schlüssig als Reaktion auf den Niedergang der Sakralität des Herrschers versteht. Die Heiligkeit des Reiches wirkt so als Verpflichtung derjenigen, die sich in ihm vereinigen, und bedeutet eine abstraktere Verantwortung für König und Fürsten als die Ausrichtung auf den Herrscher. Insgesamt lädt der schön gestaltete Band zum Wiederlesen und Neukennenlernen zentraler Erkenntnisse Weinfurters ein, die man als wichtige Bausteine der Forschung gerne so leicht zur Verfügung hat.

Der Band wird beschlossen mit den bibliografischen Nachweisen der Aufsätze, einem Abbildungsverzeichnis und einem Orts- und Personenregister, in dem die im Text nicht benannten Bischöfe unter ihrem Amtssitz zu finden sind. Einziges Manko des Bandes ist die Tatsache, dass die ursprünglichen Seitenzahlen im Text nicht markiert und verzeichnet sind, was allerdings inzwischen bei derartigen Sammelbänden üblich ist.

Alheydis Plassmann