Frédéric Hurlet: Honores et Officia. Reconfiguration du cursus sénatorial aux époques triumvirale et augustéenne (= Colección Libera Res Publica; No. 11), Sevilla: Editorial Universidad de Sevilla 2023, 498 S., ISBN 978-84-1340-751-7, EUR 29,00
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"Le Broughton augustéen" hieß ein französisches Forschungsprojekt, das von 2017 bis 2021 unter der Leitung von Frédéric Hurlet und Robinson Baudry eine Fortsetzung des "Broughton" [1] für die Zeit des Augustus erarbeiten wollte, also ein jahrweise geordnetes Verzeichnis der politischen Beamten. Beteiligt waren nicht weniger als 15 Forscher, die sich halbjährlich zu einem "atelier prosopographique" trafen. Das Werk sollte laut Hurlet 'demnächst' erscheinen, [2] liegt aber noch nicht vor. Wann man damit rechnen darf, scheint offen. In den Zusammenkünften, zu denen auch weitere Kollegen eingeladen wurden, ergab sich aber die Idee, die einzelnen Bestandteile der römischen Politiker-Laufbahn (cursus honorum) in der Zeit des Triumvirats und des Augustus zu untersuchen. [3] Das Ergebnis ist der vorliegende Sammelband - sozusagen das Seitenstück zu einer noch fehlenden Datensammlung.
Diese Konzeption wird nicht näher erläutert, aber konsequent in der Art eines Handbuchs umgesetzt. Nach einem einleitenden Vorausblick auf den Band (F. Hurlet, 11-30) und allgemeinen Anmerkungen zum damaligen cursus honorum (R. Baudry, 33-54) werden die Beamtenwahlen (C. Chillet, 55-76) und das Losverfahren (J. Bothorel, 76-106) abgehandelt und danach die einzelnen Ämter in aufsteigender Folge: das Militärtribunat (B. Augier, S. Demougin, 110-133), das Vigintivirat (A. Dauget-Gagey, M.-C. Ferriès, A. Suspène, 135-228), die Quästur (A. Díaz Fernández, G. Ioannidopoulos, 229-265), die Ädilität (A. Dauget-Gagey, 267-297), das Volkstribunat (Th. Lanfranchi, 299-336), die Prätur (R. Baudry, 337-357), das Konsulat (F. Hurlet, F. Pina Polo, 359-384), die Zensur (C. Bur, 385-406), die hochrangigen Legaturen (B. Augier, G. de Méritens de Villeneuve, 407-429), die Prokonsulate (F. Hurlet, 431-450) und schließlich die Stadtpräfektur (C. Landrea, 451-471). Eine Zusammenfassung gibt es nicht, wohl aber einen nützlichen Namens-, einen Quellen- und einen Sachindex (473-490).
Erstaunlicherweise fehlt eine Erörterung der Quellen. Offenkundig hat man die sehr stabilen senatorischen Laufbahnen der hohen Kaiserzeit zum Muster genommen. Dort kann man sich auf zahlreiche Inschriften mit einem vollständigen cursus honorum stützen. Jedoch ist diese Art von Inschriften erst in der Zeit ab Augustus aufgekommen. Für die Zeit der Triumvirn und des Augustus ist man in der Hauptsache auf beiläufige Notizen in literarischen Quellen angewiesen. Frédéric Hurlet behauptet dennoch, mit dem - noch unveröffentlichten - "Broughton augustéen" gebe es eine aussagekräftige statistische Basis für die Untersuchung. [4] Doch nach den Zahlen von Marie-Claire Ferriès sind z. B. nur ca. 3 % der Vigintiviri dieser Epoche bekannt, und der Einschätzung von Thibault Lanfranchi zufolge nur ca. 2 % der Volkstribune. [5] Infolgedessen weichen viele Beiträge in die Institutionengeschichte aus, schreiben also nicht über Laufbahnen, sondern über die Institution des Tribunats, der Ädilität, der Prätur etc. Als solche sind die Beiträge in aller Regel nützlich. Eine Sammlung von Institutionengeschichten ist aber keine Analyse von Laufbahnen.
Die Anlage des Bandes setzt stillschweigend voraus, dass die Änderungen in den Laufbahnen überschaubar waren und dass es keine Einwirkungen der Machthaber gab, die der Diskussion wert sind. Mit den Jahren 44 v. Chr. bis 14 n. Chr. hat man jedoch eine Epoche großer Umbrüche in den Blick gefasst. Der Herausgeber Frédéric Hurlet meint, die senatorischen Laufbahnen hätten sich in dieser Zeit kontinuierlich entwickelt, und er sieht eine inhärente Sachlogik als das wesentliche Movens. [6] Die Quellen vermitteln allerdings ein anderes Bild. [7] Die Triumvirn ernannten viele Amtsträger nach Belieben und teils für Jahre im Voraus; [8] sie waren dazu ausdrücklich befugt [9] und nutzten ihre Vollmachten, um verdiente Parteigänger zu belohnen. Unter der Alleinherrschaft des Augustus sind dann wieder tradierte republikanische Formen zu beobachten, was offenkundig mit der Inszenierung einer wiederhergestellten Republik zusammenhing. Hurlet tut die Eingriffe der Triumvirn als "Irregularitäten" ab. [10] Doch versteht es sich nicht von selbst, dass Augustus der natürliche Endpunkt einer - gelegentlich gestörten - teleologischen Entwicklung war. Zudem bleiben Merkwürdigkeiten. In dem Band wird wiederholt notiert, aber nicht näher erörtert, dass die Quästur, die Ädilität, das Volkstribunat, die Prätur und auch das Konsulat unter Augustus ihre administrativen Funktionen verloren; [11] die Zensur - einst Höhepunkt der senatorischen Laufbahn - wurde für Senatoren unzugänglich, [12] während mit der Stadtpräfektur ein neues Spitzenamt entstand, das an die Monarchie gebunden war. Die besonderen senatorischen Karrieren der männlichen Mitglieder des Kaiserhauses werden nicht näher besprochen. Selbstverständlich kann man verschiedenartige Modelle heranziehen, um eine Darstellung zu strukturieren, aber man sollte prüfen, wie gut sie zum Befund passen und was sie zu leisten vermögen.
Anders als man erwarten könnte, gibt es in dem Band keine Verweise auf den neuen "Broughton." Einige Autoren geben ihren Beiträgen stattdessen umfangreiche Listen der jeweils bezeugten Amtsträger bei; [13] andere tun das nicht. Die älteren prosopographischen Sammlungen, die man sicherlich benutzt hat, werden teils zitiert, oft aber nicht. An einigen Stellen werden auch Fotos beigegeben, anderswo nicht.
So fällt die Bilanz gemischt aus. Das Thema - die senatorischen Laufbahnen am Übergang von der Republik zum Prinzipat - ist fraglos bedeutsam und wurde selten im Zusammenhang behandelt. Etliche der Beiträge sind kenntnisreich und einige sogar sehr lesenswert, etwa der zu den Militärtribunen. Aufs Ganze gesehen bleiben sie aber in ein Korsett inhaltlicher Vorannahmen eingeschnürt, die zumindest offen hätten diskutiert werden sollen. So bleibt noch manches zu tun. Vielleicht gibt der Band den Impuls zu einer neuen, verstärkten Beschäftigung mit dem Thema.
Anmerkungen:
[1] T. R. S. Broughton: The magistrates of the Roman republic, Bd. 1-2 und Supplement, New York u.a. 1951-1986. Verzeichnet werden die Beamten vom Anfang der Republik bis ins Jahr 30 v. Chr.
[2] F. Hurlet, 14 Anm. 11: "doit paraître prochainement".
[3] "Préambule" ebd. 10.
[4] Ebd. 14: "base statistique significative."
[5] M.-C. Ferriès (195); Th. Lanfranchi (310-312). Nach Th. Baudry (344) kennt man allenfalls 15 % der Prätoren. Auch sonst wird der Quellenmangel oft beklagt, siehe z.B. ebd. 80; 135; 231; 271; 300.
[6] F. Hurlet (15-16). Vgl. auch A. Díaz Fernández, G. Ioannidopoulos (235): "rationalisation".
[7] F. Hurlet (360 f.) unterstellt, Cassius Dio liefere ein verzerrtes Bild der Epoche, ohne dies näher zu belegen.
[8] Siehe z.B. Cass. Dio 48,35,1-2. - Im zu besprechenden Band wird auf diese Art der Ernennung immer wieder angespielt, siehe 43; 57; 85; 90-92; 212; 232.
[9] Cass. Dio 46,55,3.
[10] F. Hurlet (361; vgl. 447); ähnlich A. Díaz Fernández, G. Ioannidopoulos (232; 242). F. Baudry (40; vgl. 339; 341) für die Triumviratszeit von der "coexistence de profils de carrieres différents".
[11] Siehe ebd., 261; 275; 278; 330; 332; 356; 372.
[12] Ebd. 385.
[13] Siehe ebd., 163-165; 186-191; 212; 215-216; 281-295; 310-312; 314-323.
Matthäus Heil