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Andreas Blauert / Gerd Schwerhoff (Hg.): Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne (= Konflikte und Kultur. Historische Perspektiven; Bd. 1), Konstanz: UVK 2000, 920 S., ISBN 3-89669-934-2, € 49,00

Rezensiert von:
Jürgen Martschukat
Historisches Seminar, Universität Hamburg

Die Kriminalitätsforschung ist seit geraumer Zeit eines der facettenreichsten und innovativsten Felder der Geschichtsschreibung. Im weitesten Sinne kriminalitätshistorische Arbeiten liegen mittlerweile auch zum 19. und 20. Jahrhundert vor, doch der Schwerpunkt der Forschung ist immer noch in Spätmittelalter und Früher Neuzeit angesiedelt. Ganz wesentlich dazu beigetragen, dass sich eine solche "historische Kriminalitätsforschung" im deutschsprachigen Raum etablieren konnte, hat ein gleichnamiger, von Andreas Blauert und Gerd Schwerhoff koordinierter Arbeitskreis. Seit 1991 treffen sich entsprechend interessierte Historikerinnen und Historiker jedes Jahr in Stuttgart-Hohenheim, um ihre Arbeiten zu diskutieren und das Feld zu bestellen. Erste Zwischenberichte wurden bereits in der einen oder anderen Form veröffentlicht [1], und nun endlich liegt mit dem Band "Kriminalitätsgeschichte" eine umfassende Bilanz des bisherigen Austausches vor.

Schon der Titel ist programmatisch, und das Buch ist ein Indiz der Produktivität der "Kriminalitätsgeschichte" wie des Arbeitskreises: 33 Beiträge in acht Sektionen umfassend, über 1,5 kg schwer - ein wahrhaft gewichtiges Produkt. Doch nicht nur die Ausmaße sind beeindruckend, auch die Qualität überzeugt durchweg. Dies gilt für den Band als Ganzen wie auch für die einzelnen Aufsätze, die ich auf Grund der Fülle des Materials in den folgenden Zeilen nicht im Einzelnen würdigen kann. Ich möchte vielmehr verschiedene Aspekte und Leitfragen des Bandes konturieren, der mit einem umfassenden Blick über die bisherige Geschichtsschreibung beginnt. Insgesamt sieben Aufsätze skizzieren die Entwicklung der historischen Kriminalitätsforschung zur Vormoderne im deutschen Sprachraum, in England, Frankreich, den Benelux-Staaten, in Italien, den skandinavischen Ländern und Polen. Hierbei wird das Bild eines Forschungsfeldes gezeichnet, das seit den späten 1980er Jahren sukzessive in eine Phase der Hochkonjunktur eingetreten ist (vor allem für den englischen Sprachraum gilt dies bereits seit den 1970er Jahren). Allgemein lässt sich festhalten, dass eine eher etatistische und dogmengeschichtliche Orientierung der Rechtsgeschichte alten Stils in dieser Zeit abgelöst wurde von Betrachtungsweisen, die erstens die Spielräume der gesellschaftlichen Akteure in den Vordergrund rücken und zweitens Kriminalität und Strafe, beziehungsweise Norm, Delinquenz und Sanktion "als Sonde zur Erforschung vergangener Lebenswelten" (Blauert / Schwerhoff, Einleitung, 5) nutzen. Die historische Kriminalitätsforschung ist als Sozial- wie Kulturgeschichte gleichermaßen zu deuten, was die eher inhaltlich ausgerichteten Beiträge in ihrer Vielschichtigkeit auch bestätigen.

Zunächst jedoch folgen zwei größere Abschnitte, deren Gewicht auf der Diskussion verschiedener theoretisch-methodischer Fragen liegt. Dies gilt erstens für den Umgang mit wie für das Aufspüren von Konstruktionsprozessen in Hinblick auf die Kategorie Geschlecht, und zwar sowohl in der Geschichte vor Gericht als auch in der Geschichtsschreibung. Zweitens werden Möglichkeiten für Instrumentarien ausgelotet, Verbindungen zwischen den Ebenen "Norm" und "Lebenswirklichkeit" methodisch sauber herzustellen - ein Anliegen, das insbesondere für eine historische Kriminalitätsforschung von Interesse ist. Weiterhin werden die Aussagemöglichkeiten und die mannigfaltigen Probleme im Umgang mit verschiedenen Quellentypen diskutiert. Hierbei verdeutlichen die Beiträge, dass Gerichtsakten zwar die "genuinen" kriminalhistorischen Quellen darstellen, "Sündenregister", "schwarze Bücher", Monumente, Autobiografien und literarische Quellen aber mehr als nur eine Bereicherung darstellen. Sie ermöglichen eine Vervielfältigung der Perspektiven und lassen sich zu einer ganzen Kultur kriminalhistorischer Erinnerung verweben. Freilich, so ist hervorzuheben, bieten auch Kriminalakten kein Abbild einer eindeutigen Realität, sondern sie bedürfen einer vorsichtigen Lesart und Kontextualisierung. Dann allerdings können sie - und das ist letztlich ja der Clou der Geschichte - auch auf mehr befragt werden als auf die vermeintlichen Fakten eines Verbrechens, nämlich auf die Mechanismen und Weltbilder einer ganzen Kultur und ihrer Ordnung.

Die Beiträge der folgenden Abschnitte des Bandes fokussieren die Justiz als Instanz der Konfliktaustragung, deren Funktion sich über Repression und Kontrolle bis hin zur Konfliktvermittlung erstrecken kann. Wir erfahren etwas über Gerichtsbarkeit als adliges Privileg, über Delinquenz von Oberschichten und die Konstitution von Gemeinden mithilfe der Justiz, über den strategischen Einsatz der Gnade und die normsetzende Qualität von Rechtsverfahren und -urteilen. Weiterhin wird vorgeführt, wie Menschen die Justiz nutzen können, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen; gleichermaßen weisen die Aufsätze anhand verschiedener Beispiele auch auf alternative Mechanismen der Konfliktlösung auf außergerichtlicher Ebene hin. Folglich kann Rechtspraxis mehr als obrigkeitliche Herrschaftsausübung sein, und sie ist zudem innerhalb eines weiteren Feldes sozialer Kontrollpraktiken zu situieren. Bemerkenswert - aber eigentlich nicht verwunderlich - ist, dass die Bereitschaft, Streitigkeiten ohne die Gerichtsherren zu lösen, nicht zuletzt mit der räumlichen Entfernung vom jeweiligen Gerichtssitz wuchs.

Weitere Texte stehen im Kontext der Konfessionalisierungsforschung, widmen sich der Kirchenzucht oder schlüsseln die zeitgenössische Lesart des Verbrechens als Sünde auf. Einen nächsten Schwerpunkt bilden die Aufsätze, die sich Fragen von Delinquenz und Geschlecht zuwenden. Grundsätzlich ist hier ein Postulat für einen genauen Blick und vorsichtige Schlussfolgerungen zu vernehmen. Denn einerseits gründeten (und gründen) Handlungsweisen im Umfeld von Justiz und Rechtspflege in geschlechtsspezifisch geprägten Wahrnehmungsweisen. Andererseits jedoch hantierten die Menschen als Akteure vor Gericht zum Teil bewusst mit geschlechtsspezifischen Stereotypen, um zum Beispiel ihren Handlungsweisen Plausibilität zu verleihen. Mithin wird durch die historische Betrachtung abermals die Handlungsfähigkeit der Menschen und die interessengeleitete Nutzung von Normen und Justiz vorgeführt.

Die Beiträge des achten und letzten Teiles stehen unter der Überschrift "'Social Crimes' - Imagination und Realität". Zeitgenössische wie historiographische Interpretationen bestimmter kollektivierbarer Delikttypen wie der Wilderei, weiblichen Gaunertums, der Brandstiftung vor allem durch junge Dienstmägde oder der Piraterie werden hier einer genauen Betrachtung unterzogen. Deutlich wird unter anderem, dass klare Lesarten dieser Phänomene schwierig und zudem die Grenzen zwischen analytisch gewinnbringenden Erklärungsmustern und Mythenbildung häufig fließend sind. Dies zeigt vor allem die Historisierung der Interpretationen in verschiedenen Beiträgen.

Abgeschlossen wird der Band durch ein Verzeichnis der Autorinnen und Autoren, durch Kurzzusammenfassungen der einzelnen Beiträge sowie durch ein Sachregister. Das Register wie die Kurzzusammenfassungen sind nicht zuletzt deshalb überaus hilfreich, weil sie es erleichtern, das Buch zielgerichtet zu nutzen und auf spezifische Aspekte der historischen Kriminalitätsforschung hin zu befragen. Dies macht insbesondere deshalb Sinn, da der vorliegende Band das Feld in seiner ganzen inhaltlichen, methodischen wie theoretischen Breite aufzeigt und somit zur selektiven Lektüre geradezu auffordert. Und auch, wer sich nicht als KriminalitätshistorikerIn empfindet, wird hier auf anregende Konzepte und Anwendungen stoßen, deren Implikationen weit über das historiografische Feld der Kriminalitätsforschung hinausreichen. Auf weitere Entwicklungen kann man gespannt sein.

Anmerkung:

[1] Andreas Blauert / Gerd Schwerhoff: "Crime and History. The German Workshop 'Historische Kriminalitätsforschung in der Vormoderne'", in: Crime, Histoire et Sociétés 2 (1998), 137-140; vgl. auch dies. (Hg.): Mit den Waffen der Justiz. Zur Kriminalitätsgeschichte des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. Frankfurt/M.: Fischer, 1993.

Redaktionelle Betreuung: Joachim Eibach

Empfohlene Zitierweise:

Jürgen Martschukat: Rezension von: Andreas Blauert / Gerd Schwerhoff (Hg.): Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, Konstanz: UVK 2000, in: PERFORM 3 (2002), Nr. 4, URL: <http://www.sehepunkte.de/perform/reviews.php?id=246>

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