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Sibylle Backmann / Hans-Jörg Künast / Sabine Ullmann u.a. (Hg.): Ehrkonzepte in der Frühen Neuzeit. Identitäten und Abgrenzungen (= Colloquia Augustana; 8), Berlin: Akademie 1998, 406 S., ISBN 3-05-003096-8, DM 78,00

Rezensiert von:
Ralf-Peter Fuchs
Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität, München

Die vielfältigen Ausprägungen und Formen des Begriffes der Ehre, wie auch seine lebensweltliche Relevanz in vormodernen Gesellschaften, haben mittlerweile eine Reihe von Historikern dazu angeregt, seine Bedeutungen zu entschlüsseln und ihn im Rahmen typischer Anwendungskontexte zu analysieren. Das Institut für Europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg veranstaltete vor diesem Hintergrund im Juli 1995 eine Tagung, in der unterschiedliche Ehrkonzepte der Epoche der Frühen Neuzeit im Blickpunkt standen. Der vorliegende Sammelband enthält die dort vorgestellten und diskutierten Beiträge. Insgesamt 16 Autoren und Autorinnen zeichnen sehr unterschiedliche Facetten des frühneuzeitlichen Ehrbegriffs. Einmal mehr zeigt sich dessen Schlüsselstellung im Hinblick auf die soziale Konstruktion von Identitäten, die sich über integrative wie differenzierende, auf Abstufung und Ausgrenzung abzielende Verhaltensmodelle vollzog.

Den Ausgangspunkt bildet ein sprachwissenschaftlicher Beitrag von Hans Wellmann, in dem einige wichtige Unterscheidungen getroffen werden: Die Wortgeschichte analysiert die Bedeutungsvielfalt eines einzelnen Wortes; die Begriffsgeschichte geht dagegen von Bedeutungsfächern aus, um einen Begriff zu erschließen. Im konkreten Fall bedeutet dies, daß die wortgeschichtliche Methode der Bedeutung des Wortes "Ehre" und dessen Vorformen nachgeht, wobei zu berücksichtigen ist, daß feste Verbindungen wie etwa das "Ehrenwort" ihre eigene Geschichte haben. Eine eigentliche Begriffsgeschichte setzt dagegen bei einem Wortfeld an, das verwandte Termini wie "Würde", "Rang" usw. einschließt.
Erste konkretere Ansätze zur begrifflichen Auseinandersetzung mit dem frühneuzeitlichen Wortfeld "Ehre" bietet der Beitrag von Peter Schuster, in dem der Begriff "Recht" als komplementärer Wert gegenübergestellt wird. Die Beziehung von Ehre und Recht werden im Rahmen der Wandlungen von der mittelalterlichen zur frühneuzeitlichen Gesellschaft untersucht. Dabei werden bedeutende Veränderungen in zwei Kontexten festgemacht. Erstens: Die Grundlagen der ständischen Gesellschaft gerieten in der Frühen Neuzeit zunehmend unter Druck, so daß der Ehrdiskurs immer mehr von jenen sozialen Gruppen ins Spiel gebracht wurde, die sich in ihrer Stellung bedroht fühlten. Vor allem der Adel nutzte den Begriff als "Defensivwaffe" (53). Zweitens: Auf der Ebene der Alltagskonflikte fand eine Überformung der Ehre durch Recht statt, indem z. B. durch Ehrgefühl begründetes Gewaltverhalten kriminalisiert und sanktioniert wurde. Der frühmoderne Staat versuchte in seinen Normsetzungsbestrebungen, konkurrierende Wertsysteme und Verhaltenskodizes zurückzudrängen, so daß Ehre durch Recht überformt wurde.

Daß die Obrigkeiten ihrerseits auf eine eigene Ehrbegrifflichkeit rekurrierten, zeigt der Aufsatz von Wolfgang Weber. Im politikwissenschaftlichen Schrifttum, das seit dem späten 16. Jahrhundert Leitlinien für die Regierungs- und Herrschaftspraxis entwarf, wurden, auf der zeitgenössischen Affektenlehre aufbauend, Habitusformen gezeichnet, die für Monarchen und Fürsten angemessen erschienen: Staatstheoretiker wie Justus Lipsius, Bartholomäus Keckermann und Eberhard von Weyhe wiesen der Fürstenehre den Rang der "zentrale(n) Komponente der fürstlichen und staatlichen Autorität" (86) zu. Die fürstliche Ehre bildete wiederum die Grundlage für den gesamten Ehrhaushalt im Staat. Die an die Herrschaftseliten gerichtete Forderung, Ehre in eine praktische Ehrepolitik zu überführen, stellte einen zentralen Bestandteil der frühneuzeitlichen politischen Kultur dar.

Mit dem Beitrag von Helmut Puff über die Ehre in der Ehe, der den in Johann Fischarts Ehezuchtbuch konzipierten Verhaltensnormen nachgeht, beginnt ein größerer Komplex von Studien zur Konstituierung von Geschlechterrollen. Martin Dinges benennt mit der männlichen Fähigkeit zur Gewaltausübung und weiblicher Sexualdisziplin zwei wesentliche "Gender-Konzepte" der Frühen Neuzeit. Beide Konzepte werden jedoch als in sich differenzierte Muster verstanden: Auch Frauen waren zuweilen aktiv an körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt; für Männer lassen sich wiederum sozial bedingte Unterschiede im Hinblick auf die Bereitschaft, Gewalt auszuüben, feststellen. Ein offensiver Ehre-Gewalt-Habitus kennzeichnete vor allem junge, unverheiratete Männer, die noch um ihren Platz innerhalb der Gesellschaft rangen. Innerhalb der Ehe und Familie bestand wiederum eine enge Verbindung von männlicher und weiblicher Ehre, die Männer in die Defensive brachte und unter Zugzwang setzte, auf Verletzungen des weiblichen Parts energisch zu reagieren.

Der sozialen Differenzierung von Geschlechtskonstruktionen tragen zwei weitere Aufsätze Rechnung: Mark Häberlein geht Ehre-Gewalt-Konflikten innerhalb der Augsburger Führungsschicht im 16./frühen 17. Jahrhundert nach und sieht in der Notwendigkeit, Ehre und Status ständig neu in der Gesellschaft auszubalancieren, einen wesentlichen Hintergrund der männlichen Ehrkampfbereitschaft (162f.). Renate Dürr untersucht das Zusammenwirken ständischer und geschlechtsspezifischer Ehrkonzepte am Beispiel der Dienstmägde. Der Status der Mägde war demnach, bedingt u.a. durch das Züchtigungsrecht der jeweiligen Herrschaften, gering. Der Autorin zufolge spiegelte sich diese Sichtweise weitgehend bei den Obrigkeiten, so daß wenig Chancen bestanden, gerichtlich gegen Beleidigungen vorzugehen. In territorialen und städtischen Kleiderordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts wurden die Mägde als eigener, niederer Stand begriffen und zum Tragen schlichter Kleidung ermahnt. Diese Vorschriften kollidierten nicht unerheblich mit den geburtsständischen Vorstellungen der Mägde, denn viele von ihnen stammten durchaus aus "besseren Familien". Der daraus begründete Protest und Widerstand gegen die Kleiderordnungen zwang die Obrigkeiten, allzu rigide Bestimmungen zurückzunehmen.

Die Grenzen zwischen den Geschlechtern werden von B. Ann Tlusty in ihrer Studie zum weiblichen Alkoholgenuß in Augsburg aufgezeigt. "Soziales Trinken" innerhalb korporativer Gemeinschaften und innerhalb der Nachbarschaft gehörte für Männer zur sozialen Identität. Frauen überschritten dagegen durch Trinken in der Öffentlichkeit die "gender-boundaries" und wurden in der Regel mit obrigkeitlichen Strafen und sozialer Ausgrenzung konfrontiert. Die Konstruktion von Geschlecht über Normdifferenz nimmt ebenso der Beitrag von Merry E. Wiesner in den Blick. Nachvollzogen wird die Diskriminierung weiblicher Arbeit seitens der Handwerkerkorporationen, insbesondere der Gesellenverbände, die sich im 16. Jahrhundert verstärkte und sich auch auf religiösem Gebiet manifestierte. Die im Zuge der Reformation zunächst aufgelösten religiösen Brüderschaften der Handwerker wurden demnach zum Teil als rein maskuline Organisationen wiederbelebt, so daß sich ein Gegensatz zwischen korporativer männlicher und individueller weiblicher Religiösität auftat. Frühneuzeitlichen Versuchen, religiöse Differenz aufzubrechen, geht Gerhild Scholz Williams auf der Basis des literarischen Diskurses der anabaptischen Martyrologie nach. Für Frauen wie Männer gleichermaßen, so die Autorin, sei hier ein neuer Ehrbegriff entwickelt worden, der die Verpflichtung gegenüber Glauben und Gott zum höchsten Verhaltensmaßstab erklärt habe. Das hier entwickelte, gegen die Obrigkeiten gerichtete Leitbild habe jedoch spätestens nach der Niederschlagung des münsterischen Täuferreiches an Bedeutung verloren.

Insgesamt spiegelt der "Gender-Block" des Sammelbandes ein reichhaltiges, differenziertes Spektrum der Normen- und Lebenswelten, wobei sich allerdings stellenweise auch die Paradoxien des Normendiskurses auftun: Eine interessante Ergänzung bietet der Beitrag von Ulinka Rublack, in dem die weibliche Metaphorik im Kontext kriegerischer Stadtbelagerungen thematisiert wird. In Drucken und Flugschriften wurden Städte mit weiblichen Körpern gleichgesetzt, die der Gefahr der Schändung ausgesetzt waren. Für die Illustration städtischer Wehrhaftigkeit wurde häufig auf die Vorstellung der wehrhaften Jungfrau zurückgegriffen. Daß hierbei auch das Bild der Magd für die "Unschuld und Wehrhaftigkeit der Stadt" (209) in Anspruch genommen wurde, verdeutlicht, daß unterschiedliche, mehrschichtige Vorstellungen über den Status sozialer Gruppen innerhalb der Gesellschaft existierten, und daß negative in positive Rollenstereotypen umschlagen konnten.

Der zweite größere Block des Bandes läßt sich wohl am besten mit dem Begriffspaar Ehre-Unehre umschreiben: Es geht um fundamentale Ausgrenzungen bis hin zur Kriminalisierung. Gudrun Gersmann greift die in letzter Zeit intensivierte Diskussion um die Bedeutung der Ehre in Hexenprozessen auf und setzt sich mit Verteidigungsstrategien gegen Zaubereivorwürfen auseinander. Für das Fürstbistum Münster lassen sich neben Purgationsversuchen über Wasserproben zwei Möglichkeiten der gerichtlichen Wiederherstellung der Ehre feststellen: das Brüchtenverfahren, in dem Ordnungsstrafen gegen Diffamanten verhängt wurden, und der mit Hilfe von Anwälten durchgeführte römisch-kanonische Injurienprozeß. Bereits die erstaunlich hohe Zahl von 27 Prozeßunterlagen mit Klagen gegen Zaubereivorwürfe, die sich im Archiv Nordkirchen befinden, macht deutlich, daß dem Injurienverfahren im Versuch, sich vom Zaubereiverdacht zu befreien, durchaus ein nicht unerheblicher Stellenwert zukam. Die Autorin weist jedoch auch auf die "relative Exklusivität" (262) der Injurienklage hin und analysiert, welche Voraussetzungen einem gerichtlichen Erfolg zugrundelagen.

Mit Hexereivorstellungen beschäftigt sich auch David Lederer in seinem Aufsatz über den Selbstmord als eines "unehrlichen Todes". Die theologische Dämonisierung des Freitodes als Teufelswerk und Beleidigung Gottes und die obrigkeitliche Strafpraxis waren gemeinsam auf eine gesellschaftliche Ächtung hin ausgerichtet. Eine Diskrepanz läßt sich allerdings zwischen der obrigkeitlichen Betrachtung und volkstümlichen Vorstellungen bemerken. Die Obrigkeiten wandten sich zunehmend, mit Blick auf den geistigen Zustand des Täters und seine Reputation, den Hintergründen zu, und beurteilten die Ehre von Selbstmördern differenziert. In breiten Volksschichten wurde hingegen davon ausgegangen, daß Selbstmörder, ähnlich wie die vermeintlichen Hexen, Gottes Zorn herausgefordert hatten und für Mißernten und Hungersnöte verantwortlich waren.

Mit Ambivalenzen und Brüchen des Ehre-Unehre-Schemas setzen sich zwei weitere Beiträge auseinander: Kathy Stuart stellt die gesellschaftliche, vor allem durch die Handwerkszünfte forcierte Tabuisierung von Scharfrichterberührungen dem unproblematischen Kontakt im Falle medizinischer Inanspruchnahme -immerhin war die Heilkunst des Scharfrichters schichtenübergreifend anerkannt - gegenüber. Im Nebeneinander von Achtung und Verachtung offenbaren sich der Autorin zufolge die ambivalente Einschätzung zum einen der Person des Nachrichters als "Vernichter und Bewahrer von Leben" (343) und zum anderen des Hinrichtungsrituals, in dem sich eine Spannung von "Infamie und Erlösung" (345) entfaltet habe. - Auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Stellung der Landjuden in Schwaben im 17. und frühen 18. Jahrhundert betont Sabine Ullmann die Koexistenz von integrierenden und infamierenden Verhaltensmustern. Aus bestimmten gesellschaftlichen Kreisen, Studenten, Gesellen, Soldaten rekrutierten sich diejenigen, die über Ehrverletzungsaktionen wie Grabschändungen, Würfelforderungen und Steinwürfe versuchten, die Außenseiterrolle der Juden stets zu aktualisieren. Deren Alltag war dagegen insgesamt eher geprägt von intensiven wirtschaftlichen und sozialen Kontakten mit der Bevölkerung. Auf dörflicher Ebene dominierte die Kommunikation, so daß der Begriff "Randgruppe" allenfalls begrenzt tauglich ist.

Schließlich werden im Beitrag von Herman Roodenburg noch einmal verschiedene Ansätze der Ehreforschung skizziert, nun im Hinblick auf die niederländische Gesellschaft, die als eine pluralistische Gesellschaft und damit als "Ausnahmeerscheinung im damaligen Europa" (387) begriffen wird. Dargestellt werden die Erträge und die Perpektiven der niederländischen Forschung auf den Gebieten der geschlechtsspezifischen und der ständischen Ehre, ebenso auf dem Gebiet der Marginalisierung von ethnischen und beruflichen Gruppen. Dabei kommt auch die Differenz von Fremd- und Selbsteinschätzung, etwa bei den Amsterdamer Prostituierten, zur Sprache, was einmal mehr die vielfältigen Chancen der historischen Auseinandersetzung mit Ehrkonzepten verdeutlicht. Der Untertitel des Sammelbandes benennt mit dem Begriff "Identitäten" einen wesentlichen Punkt, wobei der Vorschlag von Hans Wellmann, "Ehre" mit "Identität" zu übersetzen (38), noch intensiv zu diskutieren wäre. Jedenfalls erweist sich, wie der Sammelband zeigt, der Zugang zur "fremden" Epoche der Frühen Neuzeit über Ehranalysen als fruchtbar, geht es doch schlichtweg darum, mehr über das Selbstverständnis sozialer Gruppen, Schichten und Individuen, das immer in historisch und gesellschaftlich bedingte Erwartungen und Vorurteile eingebunden ist, zu erfahren.

Empfohlene Zitierweise:

Ralf-Peter Fuchs: Rezension von: Sibylle Backmann / Hans-Jörg Künast / Sabine Ullmann u.a. (Hg.): Ehrkonzepte in der Frühen Neuzeit. Identitäten und Abgrenzungen, Berlin: Akademie 1998, in: PERFORM 1 (2000), Nr. 1, URL: <http://www.sehepunkte.de/perform/reviews.php?id=2>

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