sehepunkte 22 (2022), Nr. 1

Brendan Röder: Der Körper des Priesters

Der Autor untersucht den Umgang mit Körpergebrechen im katholischen Klerus vom 16. bis zum beginnenden 18. Jahrhundert. Er situiert die Studie im Schnittfeld von Körpergeschichte, insbesondere der Disability-History, sowie der Geschichte von Klerus und Kirche. In wenigen kirchengeschichtlichen Forschungen wurde bisher lediglich das Spätmittelalter (Esch, Schmugge) bearbeitet [1], in kirchenrechtsgeschichtlichen Handbüchern die These vom durchgehenden Ausschluss der körperlich Gebrechlichen vom Klerikerstand vertreten. Die Disability-History hat sich nach anfangs eher normativen Annahmen über die Exklusionsmechanismen in der Vormoderne zunehmend auf die differenzierte Analyse der Konstruktion von Körpergebrechen, des Grades ihrer Sichtbarkeit und Schwere eingelassen. Diesen Ansatz verfolgt auch Röder mit einem doppelten Zugriff. Er analysiert jeweils die Traktatliteratur, verfolgt dann aber vor allem den Umgang mit diesen Wissensbeständen in den Akten der Konzilskongregation.

Seit dem Tridentinum war sie mit Dispensen bei körperlichen "Defekten" befasst. Diese konnten zur Klärung eines möglichen Weihehindernisses oder zwecks Fortsetzung einer Klerikerkarriere gegen eigene oder fremde Bedenken beantragt werden. Sie kamen aber auch durch Gegner oder um den Frieden in der Gemeinde besorgte Bischöfe zustande. Es waren also unterschiedliche Interessenten beim Aushandeln der Bedeutung körperlicher Gebrechen und ihrer Wirkung auf die Gläubigen beteiligt. Die Akten erweisen sich deshalb als sehr geeignete Quelle für einen sozial-konstruktivistischen Ansatz. Röder bearbeitet ein Korpus von 500 Fällen aus den Jahren zwischen 1580 und 1720, mit einem vorgegebenen Schwerpunkt von 1680 bis 1720. Danach liegen gedruckte Thesaurus-Entscheidungen vor. Die Fälle stammen fast ausschließlich aus Italien und den romanisch geprägten Mittelmeerländern sowie Portugal.

Die Studie ist in drei etwa gleichstarke Hauptkapitel gegliedert. Zunächst geht es um "Abilitas - Körpertechniken und klerikales Können". Theoretisch diskutierte man zwar, dass spirituelle Würde wichtiger als die körperliche Makellosigkeit sei. Tatsächlich erweist sich aber schnell, dass nicht ein abstraktes Konzept von Behinderung das entscheidende Kriterium war, sondern die Funktionstüchtigkeit, insbesondere für die Messfeier. So waren z.B. gesunde Hände und zwei bewegliche Arme für die Präsentation der Hostie vorgeschrieben. Gab es Zweifel, konnte vor Ort im Rahmen eines experimentum eine Überprüfung stattfinden. Dabei ging es weniger um die Aufdeckung von Naturgeheimnissen als um ein Testverfahren. Befugte Spezialisten waren die Zeremoniare. Notfalls musste bei Problemen mit dem Greifen ein zusätzlicher Knauf am Kelch helfen, oder es wurde ein (teurer und deshalb gerne gemiedener) Assistent vorgeschrieben. Die Sehfähigkeit sollte vor allem garantieren, dass keine Teile der Hostie verloren gingen, was in der bischöflichen Kapelle, ggf. mit wechselnder Beleuchtung, getestet werden konnte. Solche experimenta fanden im Heimatbistum statt, konnten auf Antrag aber auch in Rom bei den darauf spezialisierten Lazaristen wiederholt werden - eine weitere Regularisierung des Verfahrens - und eine zweite Chance für wohlhabendere Kleriker.

Im zweiten Hauptteil "Scandalum in populo. Moral, Sichtbarkeit und Gemeinde" wird das Aushandeln noch wichtiger. Eine fehlende Nase musste theoretisch kein Weihehindernis sein, denn das Äußere sage nichts über das Innere aus. Wenn aber Monstrosität entstand, konnte das zu Lächerlichkeit, zum Erstaunen der Gemeinde, ja zum Skandal führen. So würde die Höherrangigkeit des Klerikers gegenüber den Laien durch den Verweis auf seine Körperlichkeit gefährdet. Mit dem Verweis auf das scandalum konnte die Kongregation entscheiden, ohne die innere Bedeutung der deformitas moralisch zu bewerten. Kleinwüchsigkeit schadete an sich nicht - unter Pygmäen schon gar nicht. Sie war also (kultur-)relational. Das galt auch vor Ort: Je bekannter und akzeptierter sie am Ort war, umso weniger war sie problematisch - genau wie die Hautfarbe. Hier kommen Reflexionen in Folge der globalen Ausbreitung der Kirche in den Blick.

Bei Dissens konnten Zeugen gehört werden, die sich nicht selten als parteiische Unterstützer oder Gegner erwiesen. Ausschlaggebend war dann weniger die Beinprothese als deren Sichtbarkeit - unter dem Gewand. Es kam also auf das Aufrechterhalten des Scheins körperlicher Funktionsfähigkeit an, weniger auf eine Essenz von körperlicher Vollkommenheit. Notfalls musste der Kleriker auf Privat- oder Frühmessen verwiesen werden, um so den Skandal gering zu halten. Seine Subsistenz aber sollte weiter im Sinn der caritas gewährleistet werden. Geweihte hatten deshalb insgesamt bessere Chancen.

Im dritten Hauptteil "Iudicium medicorum. Die Rolle medizinischer Experten" wird die Rolle dieser Gutachten analysiert, die ganz selbstverständlich in den Verfahren angefordert wurden. Sie sollten als Beleg gegen Skandalisierung helfen. Verschwiegene Krankheiten bei Eintritt in den Orden könnten nachträglich diesen Vertrag -Mitgift gegen Versorgung - ungültig machen, wenn z.B. ein Mönch syphilitisch wurde. Wegen der Entwicklung dieser Krankheit in Phasen war das ein dankbarer Gegenstand für widersprüchliche Gutachten - ähnlich wie die Epilepsie. Letztlich war man so klug als wie zuvor. Die Kongregation empfahl dann ein Leben außerhalb des Ordens, weil Heilbarkeit möglich schien, der Gestank bei Syphilis aber die Mitbrüder belastete.

Unsicherheit über das Geschlecht war ebenfalls für das Zusammenleben im Orden problematisch. Hier tauchen die wenigen Fälle von Nonnen auf, die theoretisch irregulär sein konnten. Da sie nicht zelebrierten, waren die funktionalen Anforderungen an sie, selbst bei Äbtissinnen, geringer. Allerdings mussten Nonnen bei Hermaphroditismus wegen ihres für die Sitten gefährlichen männlichen Körperanteils den Orden verlassen. Die Männer durften bleiben oder bedurften keines Dispenses, da man bei ihnen den männlichen Anteil für dominant hielt, der sich nach der Natur als besserer durchsetzen würde. Beide Personengruppen wurden medizinisch gründlich untersucht.

Im Ergebnis unterstreicht Röder die pragmatisch funktionsorientierte Situierung körperlicher Gebrechen jenseits von idealisierten Anforderungen an Kleriker und das unproblematische Verhältnis der Kirche zum medizinischen Wissen. Als Forschungsperspektive nennt er u.a. die weitergehenden Besorgnisse der Kleriker um ihren Körper sowie den interreligiösen Vergleich. Insgesamt liegt damit eine glänzend konzipierte, argumentativ hoch reflektierte und quellenmäßig solide fundierte Studie vor, die beispielhaft das Aushandeln von Körperlichkeit zeigt.


Anmerkung:

[1] Arnold Esch: Wahre Geschichten aus dem Mittelalter, München 2010; Ludwig Schmugge: Repertorium poenitentiariae Germanicum, Bd 1-11, Tübingen 1998-2018.

Rezension über:

Brendan Röder: Der Körper des Priesters. Gebrechen im Katholizismus der Frühen Neuzeit (= Campus Historische Studien; Bd. 80), Frankfurt/M.: Campus 2021, 348 S., ISBN 978-3-593-51345-4, EUR 43,00

Rezension von:
Martin Dinges
Stuttgart
Empfohlene Zitierweise:
Martin Dinges: Rezension von: Brendan Röder: Der Körper des Priesters. Gebrechen im Katholizismus der Frühen Neuzeit, Frankfurt/M.: Campus 2021, in: sehepunkte 22 (2022), Nr. 1 [15.01.2022], URL: https://www.sehepunkte.de/2022/01/35311.html


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