sehepunkte 11 (2011), Nr. 11

Joachim Szidat: Usurpator tanti nominis

Den soziopolitischen Grundlagen der Kaiserherrschaft widmet sich die Forschung intensiv, seit Egon Flaig vor bald 20 Jahren in seinem Buch Den Kaiser herausfordern den Prinzipat als Akzeptanzsystem beschrieben hat. Szidat legt nun die erste monographische Behandlung der Thematik für die Spätantike vor, sein Fokus gilt, wie schon der Flaigs, dem Usurpator.

Gleich zu Beginn der Einleitung kommt Szidat auf das Wesentliche: Ein Staatsstreich zielt, anders als eine Revolution, nicht unbedingt auf eine Veränderung des Systems, sondern auf das Auswechseln des Herrschaftsträgers. Ein spätantiker Usurpator verfolgte keine anderen Ziele als ein Kaiser, er kam nur später als dieser: Seine Wunschposition war schon besetzt. Mehr noch, die Usurpation will das System nicht nur nicht ändern, sie ist auch systemkonform: "Weil der Usurpator bei der Übernahme der kaiserlichen Stellung keine institutionellen Regeln verletzt, stehen Verhalten und Vorgehen des Usurpators in engem Zusammenhang mit dem Prozeß, wie sich eine Übernahme der Herrschaft vollzieht, die als legitim angesehen wird" (20). Die Usurpation ist ohne das Kaisertum also nicht zu verstehen, deshalb sind beide Thema des Buches. Dabei geht es Szidat um eine Typologie, nicht um den Ablauf einzelner Usurpationen. Den Untersuchungszeitraum von 337 bis 476 begründet Szidat mit einer wesentlichen Veränderung der institutionellen Grundlagen gegenüber Prinzipat und Tetrarchie: Nach dem Tod Konstantins bildete sich eine Mehrkaiserherrschaft auf dynastischer Grundlage aus, die bis zur Absetzung des letzten weströmischen Kaisers Bestand hatte. Zudem waren die Eliten nun in eine einheitliche senatorische Führungsschicht integriert, in der militärische und zivile Laufbahnen freilich voneinander getrennt waren (13-24).

Das zweite Kapitel gilt der Bewertung des Staatsstreichs in der Antike: Gerade die späteren, nicht zeitgenössischen Quellen unterscheiden deutlich zwischen Kaiser, Usurpator und Rebellen, aber nicht aus einer staatsrechtlichen, sondern einer politischen Perspektive: Der Usurpator, der sich durchsetzte, wurde rechtmäßiger Kaiser, derjenige, der scheiterte, war ein tyrannus (25-42).

Im folgenden, weit umfangreicheren Kapitel beschäftigt sich Szidat mit dem Kaiser (43-204). Wie wurde die Herrschaft verliehen, wer verlieh sie, wie wurde sie anerkannt und gesichert, wer konnte Kaiser werden? Ein Kaiser ernannte im Sinne des Kooptationsprinzips einen Kollegen, bevorzugt ein Familienmitglied, entweder zur tatsächlichen Mitherrschaft oder nominell zur Sicherung der Nachfolge (das Reich war keine Erbmonarchie mit klarer Sukzession). Seit Mitte des vierten Jahrhunderts bildeten sich zwei Zentralverwaltungen in Ost und West aus - eine "institutionelle Vorgabe" (51), welche die Zahl der tatsächlich regierenden Kaiser determinierte. Die Kaiser herrschten zwar gemeinsam, übten diese Herrschaft aber getrennt in ihren Reichsteilen aus. Hatte sich der Thron vollständig erledigt, fiel die Auswahl des Kaisers der politischen Führungsgruppe am Hof zu, einem fluktuierenden Kreis aus amtierenden und ehemaligen Amtsträgern, zu denen manchmal Kaiserin und Bischof (in Konstantinopel) traten. Das Heer dagegen wählte nie, es akklamierte lediglich den ihm vorgestellten Kandidaten. Die Beachtung des Erhebungszeremoniells war bei einer Ausrufung unabdingbar, aber es verlieh keinen unverlierbaren Anspruch auf die Herrschaft. Ebenso wurde ein so proklamierter Kaiser zwar von den übrigen gesellschaftlichen Gruppen anerkannt, doch das stellte keine Garantie dauernder Loyalität dar. "Diese konnte durch einen Usurpator in Frage gestellt werden. Sie mußte daher immer neu erprobt und gesichert werden" (157). Hier berührt Szidat den Kern des Flaigschen Akzeptanzsystems.

Senat, Armee, Volk, Kirche waren letztlich aber nicht entscheidend für Wohl und Wehe eines Herrschers. "Die Macht des Kaisers beruhte vor allem auf der Loyalität der Mitglieder der führenden Gruppe" (190). Diese war interessiert an Kontinuität und Stabilität und stützte deshalb den Anspruch der Dynastie. Die Bedeutung der zivilen Amtsträger zeigte sich nicht zuletzt darin, dass nicht nur Offiziere erhoben wurden, sondern auch Zivilisten.

Dem Kaiserkapitel folgt ein ähnlich aufgebautes über den Usurpator (205-359). Wer außerhalb der herrschenden Familie stand und sich gegen den Willen der Augusti erhob, war ein Usurpator. Immerhin, die Mehrkaiserherrschaft bot nun als politische Lösung die Teilhabe eines Usurpators an der Herrschaft an. So bemühten sich alle Usurpatoren vordringlich um die Anerkennung der anderen Augusti. Aber Szidat muss doch anerkennen, dass kein Usurpator diese Anerkennung dauerhaft erlangte, am Schluss entschieden stets die Waffen. Die neue politische Lösung war also keine.

Die Gründe für eine Usurpation lagen neben dem Ehrgeiz des Herausforderers und dem persönlichen Versagen eines Herrschers in allgemeinen politischen Problemen, war der Usurpator doch ebenfalls auf die Führungsgruppe angewiesen. So wünschte diese im fünften Jahrhundert die Erhaltung des westlichen Hofes und erhob deshalb immer neue Kaiser. Die Erhebung eines Usurpators verlief im Grunde nicht anders als die eines Mitherrschers, aber alles musste heimlich vorbereitet, Unterstützer, Soldaten, Geld beschafft werden. Auch danach blieb die Lage prekär, fehlte dem Usurpator doch die Anerkennung durch die anderen Kaiser. Dies machte es weit schwieriger, bei den potentiellen Untertanen Gehorsam zu finden, häufig täuschte der Usurpator seine Anerkennung schlicht vor. Wer sich auf seine Seite stellte, kalkulierte nüchtern nach den Erfolgsaussichten - ein politisches Programm verband sich ja nicht mit der Erhebung. Diese Freiheit von ideologischen Gegensätzen machte es nach der Niederlage eines Usurpators dann auch für höchste Amtsträger relativ einfach, beim Kaiser Gnade zu finden. Der Usurpator selbst wurde fast immer hingerichtet.

Einer Zusammenfassung (361-377) folgen ein ausführlicher Anhang mit Exkursen und chronologischen Übersichten (379-416). Ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis, Indices von Sachen und Begriffen, Personen und Orten sowie ein Stellenregister beschließen den Band (417-458).

Szidat macht sich die Terminologie Flaigs nicht zu eigen, nie spricht er von einem Akzeptanzsystem. In der Sache kommt er ihm aber sehr nahe, betont er doch immer wieder, dass die Erringung der Herrschaft keine Garantie für ihre dauerhafte Stabilität sei. Es geht Szidat nicht um die juristischen, sondern um die gesellschaftlichen Grundlagen der Kaisermacht. Dabei wählt er weniger den Weg der soziologischen Analyse als den der akribischen Zusammenführung des Materials zu einem Gesamtbild. Szidat kann hier seine umfassende Quellenkenntnis zur Geltung bringen, das Buch ist eine Fundgrube für kleinere und größere Erkenntnisse. Freilich führt diese Herangehensweise mitunter zu einer langwierigen Lektüre: Szidat breitet zum jeweiligen Sachverhalt einen Großteil, wenn nicht das gesamte Quellenmaterial aus, in aneinandergereihten, oft nur wenige Sätze langen Belegen aus unterschiedlichen historischen Konstellationen. Es hätte der Lesbarkeit und der Präsentation der Thesen genutzt, wenn Szidat öfter vorgegangen wäre wie bei der Analyse der Kaisererhebungen (103-130): ausgewählte, ausführliche Fallbeispiele, aus denen das Typologische deutlich wird.

Was das Inhaltliche im engeren Sinne betrifft, habe ich Zweifel, ob Szidats Modell des dynastischen Mehrkaisertums den Verhältnissen des fünften Jahrhunderts genauso entspricht wie denen des vierten. Die Reichsteilung von 395 bildet für Szidat keinen wesentlichen Einschnitt. Doch die Reichsteile drifteten schnell auseinander. Der von Szidat notierte Unwille der westlichen Eliten, einen von Konstantinopel oktroyierten Kaiser zu akzeptieren, lässt sich am einfachsten damit erklären, dass der 'andere' Kaiser immer mehr als Fremder empfunden wurde. Umgekehrt war der Westen längst zu schwach, um in Konstantinopel einzugreifen. Vor allem aber entwickelten sich die politischen Systeme unterschiedlich. Im Osten hatte sich der Kaiser unter den Bedingungen des großstädtischen Akzeptanzraums Konstantinopel zu behaupten. Das Volk trat in seiner Bedeutung neben, ja vor die von Szidat für maßgeblich gehaltene Führungsgruppe. Im Westen wurden die Heermeister wichtiger als die Kaiser. Szidat bestreitet das und argumentiert in einem eigenen Kapitel (341-359) für eine begrenzte Bedeutung der Heermeister. Natürlich war kein Kaiser seinem General völlig ausgeliefert, und dieser konnte in Italien nicht schalten und walten, wie er wollte. Doch das ändert nichts daran, dass seit Aetius jeder Heermeister dem Kaiser an Ressourcen überlegen war. Da die soziopolitischen Gegebenheiten in Ost und West bald erheblich differierten, war es einem Kaiser kaum mehr möglich, im anderen Reichteil allgemein anerkannte Entscheidungen zu fällen. Die Mehrkaiserherrschaft endete schon lange vor 476.

Trotz oder gerade wegen dieses Dissenses muss Szidats Buch als ein wesentlicher Beitrag zum Verständnis des spätrömischen Reiches gelten, sowohl in dem Widerspruch, den es weckt, als auch in der Zustimmung, die es weit öfter findet.

Rezension über:

Joachim Szidat: Usurpator tanti nominis. Kaiser und Usurpator in der Spätantike (337-476 n. Chr.) (= Historia. Einzelschriften; Heft 210), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2010, 458 S., ISBN 978-3-515-09636-2, EUR 76,00

Rezension von:
Rene Pfeilschifter
Historisches Institut, Universität Duisburg-Essen
Empfohlene Zitierweise:
Rene Pfeilschifter: Rezension von: Joachim Szidat: Usurpator tanti nominis. Kaiser und Usurpator in der Spätantike (337-476 n. Chr.), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2010, in: sehepunkte 11 (2011), Nr. 11 [15.11.2011], URL: https://www.sehepunkte.de/2011/11/19683.html


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