KOMMENTAR ZU

Martin Wagendorfer: Rezension von: Aeneas Silvius de Piccolomini: Historia Austrialis. Österreichische Geschichte, hg. v. Jürgen Sarnowsky, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2005, in: sehepunkte 6 (2006), Nr. 3 [15.03.2006], URL: http://www.sehepunkte.de/2006/03/9677.html

Von Jürgen Sarnowsky, Hamburg

Zweisprachige Ausgaben werden für den Unterricht an den Universitäten immer wichtiger, weil die Lateinkenntnisse der meisten Studierenden nicht mehr ausreichen, um längere Texte gemeinsam zu lesen, und die älteren Textausgaben etwa in den "Geschichtsschreibern der deutschen Vorzeit" modernen Ansprüchen nicht mehr genügen. Da ist es durchaus sinnvoll, aktuelle Publikationen kritisch zu beleuchten und gemeinsam in Rezensions-Journalen vorzustellen. Allerdings sind in der Besprechung meiner Ausgabe von Aeneas Silvius de Piccolomini: Historia Austrialis durch Martin Wagendorfer einige der Grundsätze der sehepunkte - "eine Rezension sollte den Leser über den Aufbau und Inhalt des besprochenen Werks informieren und sich dabei auf die spezifischen Fragestellungen und Argumentationsweisen konzentrieren, (...) besondere Stärken und Schwächen des besprochenen Werks sollten herausgearbeitet, angesprochene Kritikpunkte dabei eindeutig und unpolemisch belegt werden" mindestens partiell missachtet. Die Rezension beachtet nämlich keineswegs die "spezifischen Fragestellungen und Argumentationsweisen", konzentriert sich nur auf die Schwächen des Werks und ist dabei auch durchaus polemisch.

Die konkreten Kritikpunkte sind natürlich ausgenommen. Auch ich finde jeden Fehler einer Ausgabe ärgerlich, gerade wenn - wie im vorliegenden Fall - ein mehrfacher Vergleich zwischen Text und Handschrift sowie eine Durchsicht des lateinischen und deutschen Texts durch Dritte erfolgt ist. Vielleicht hätte hier eine Kollationierung am Original mit zeitlichem Abstand die offenkundigen Fehler vermeiden helfen, und zeitlicher Druck(nicht nur durch knappe Fristsetzungen des Verlags) ist für Versehen - wie etwa in der Signatur des Ms. - keine Entschuldigung. Allerdings sollte es Herrn Wagendorfer klar sein, dass im Rahmen der Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe keine kritischen Editionen vorgesehen, dass diese vielmehr den MGH vorbehalten sind. Schon der Umfang des Apparats musste darauf Rücksicht nehmen (die Grundsätze, obwohl von Herrn Wagendorfer spöttisch kommentiert, sind offen gelegt), ebenso, wie die zeitlichen Vorgaben des Verlags nur die Erarbeitung eines Basistexts für die Übersetzung erlaubten. Wenn Herr Wagendorfer den Eindruck erweckt, die gesamte Edition sei durchweg ohne Sorgfalt erstellt, Kürzungen seien falsch aufgelöst, ganze Worte verlesen, falsch übertragen und Anderes mehr, bleibt er dafür den Nachweis schuldig, denn er hätte sich dadurch zumindest durch weitere Stichproben, auch aus den anderen Büchern, überzeugen und nicht nur eine Seite "ausschlachten" müssen - vielleicht entstände so auch ein anderes Bild. Diese Art von Generalisierung, die die Ausgabe für unbenutzbar erklärt, ist keineswegs "unpolemisch".

Gravierend sind aber andere Aspekte, zumal diese auch in die Zusammenfassung durch Herrn Dendorfer Eingang gefunden haben. So schreibt Herr Wagendorfer, die zweisprachige Ausgabe lege "ausschließlich(und unvollständig) die 3. Redaktion des Werkes" vor. Der Hinweis auf die Unvollständigkeit ist in der Tat richtig, da zwei Kapitel des 7. Buchs, wie der Einleitung zu entnehmen, nicht aufgenommen sind, die im zugrunde gelegten Manuskript keinen Sinnzusammenhang ergeben. Wie angemerkt, sollte ein benutzbarer Text hergestellt werden, der zumindest einen Überlieferungsstrang dokumentiert. Davon bleibt unberührt, dass "die 1. Redaktion einen völlig anderen Text bietet" - das wird man der kritischen Ausgabe der MGH entnehmen können, ebenso wie die Ergänzungen aus Autographen. Wagendorfer beklagt selbst, dass die bisherigen Drucke "jeweils nur unvollständige Hybridfassungen des Textes" bieten - sollte nun wieder etwas in zudem unvollständiger Wiedergabe vermischt werden? Tatsächlich ist aber im besprochenen Band die Wiener Überlieferung durch die größeren Varianten zur Kollar-Ausgabe dokumentiert, die 1. und 2. Redaktion vermischt und auch im Nachdruck vorliegt; mehr war nicht möglich. Der vorl. Band legt somit keineswegs "ausschließlich (...) die 3. Redaktion des Werkes" vor, wie immer man zur gewählten Lösung steht.

Herr Wagendorfer behauptet weiter, ich hätte mich "für die Übertragung ins Deutsche der Übersetzung von Ilgen bedient" und diese nur "an den modernen Sprachgebrauch an(ge)passt", also praktisch nachgedruckt, und wendet sich dagegen, "dass eine überhundert Jahre alte Übersetzung erneut abgedruckt wird". Eine parallele Lektüre der beiden Übersetzungen hätte ihm jedoch schnelldeutlich gemacht, dass hier ein völlig neuer Text vorliegt, bei dem kein Satz unverändert stehen geblieben ist. Vielmehr entstand eine grundlegende Modernisierung und Verbesserung der teilweise - wie ich feststellen musste - sehr problematischen Übersetzung, die noch vom "Geist" der Wilhelminischen Ära geprägt war. Es ist durchaus üblich, mit vorliegenden Übersetzungen anzufangen, bevor man dem Text eine angemessene Gestalt gibt. Der akademischen Redlichkeit halber habe ich dies im Band deutlich dargelegt, um dann von Herrn Wagendorfer (und Herrn Dendorfer) missverstanden zu werden.

Wenn Herr Wagendorfer von Meinungen der "Literatur" spricht, meint er oft seine eigene, sicher gelungene und gründliche, Studie und nimmt sie zur Grundlage. Allerdings muss man sich nicht immer seinen Schlussfolgerungen anschließen. Wenn er z.B. kritisiert, ich hätte der "Literatur" leicht entnehmen können, dass keine der beiden vatikanischen Handschriften wohl noch einmal von Aeneas selbstdurchgearbeitet worden ist (und dabei nur von seiner Identifikation der Hand des Aeneas ausgeht), übersieht er zumindest die Möglichkeit, dass der Autor noch einmal auf die Gestaltung einer Handschrift Einfluss genommen hat, auch wenn die Korrekturen des Texts nur stilistische Fragenbetreffen sollten. Wenn er mir weiter vorwirft, in der Einleitung "nur unpräzise von einer Fassung 'letzter Hand' und 'früheren Redaktionen'" zu sprechen, weicht das im Übrigen wenig von seinem eigenen Sprachgebrauch ab, spricht er doch selbst von der "letzte(n)vom Autor intendierte(n), in der Zeit seines Kardinalats entstandene(n) Fassung" (Wagendorfer, Studien zur H.A., S. 20). Abgesehen davon, dass ich in Verhandlungen mit dem Verlag nur mühsam eine Ausweitung von maximal 500 auf 544 Seiten durchsetzen konnte und dem Herausgeber der Reihe in letzter Minute eine zumindest zweiseitige Ergänzung der Einleitung (durch mich) verweigert wurde, die mehr zur Person und zur "komplizierte(n) Genese des Werks" hätte sagen können - das steht auf einem anderen Blatt -, bietet der Band hier gegenüber den bisherigen Ausgaben schon sehr viel, auch wenn dies - und das liegt in der Natur der Sache - vom MGH-Band bei weitem übertroffen werden wird. Da ist auch der Hinweis, "das Register ist unpraktisch, weil es durch die ausschließliche Angabe des Kapitels zu unangenehmen Suchaktionen zwingt", nicht ganz fair, weil viele Kapitel - anders als die des ersten Buchs - eben kaum jeweils eine Seite umfassen (und das Verfahren auch sonst üblich ist).

Fehler sind immer ärgerlich, auch wenn man manchmal nicht recht erklären kann, wie sie zustande kommen (vielleicht sogar gerade an zentraler Stelle). Darauf hinzuweisen ist die Aufgabe einer guten Rezension (und wenn möglich, werden Korrekturen aufgenommen). Allerdings sollte dies durchaus "unpolemisch" geschehen, unter Berücksichtigung der "spezifischen Fragestellungen und Argumentationsweisen", die es ja im übertragenen Sinne auch bei einer zweisprachigen Ausgabe gibt. Die verschiedenen Bearbeiter des Aeneas-Textes haben es angesichts der problematischen Überlieferung seit vielen Jahrzehnten nicht geschafft, die kritische Edition zum Abschluss zu bringen. Diese sollte keineswegs durch den besprochenen Band ersetzt werden, es ging vielmehr um eine lesbare Übersetzung, die am - natürlich möglichst korrekt wiedergegebenen- lateinischen Original überprüfbar sein sollte. Das hat den Rezensenten leider nur am Rande interessiert, eine Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Ziel des Bandes findet somit nicht statt.



REPLIK

Von Martin Wagendorfer, Wien

Herr Professor Sarnowsky bemängelt in seiner Reaktion auf meine Rezension in der März-Ausgabe der sehepunkte vor allem zwei Punkte.

Erstens: Die Rezension sei polemisch. Ich habe Herrn Professor Sarnowsky bereits in zwei Antworten auf private Mails seinerseits versichert, dass es keineswegs in meiner Absicht lag, ihn persönlich anzugreifen oder mich über ihn "spöttisch" zu äußern, und wiederhole das hiermit auch gern öffentlich. Die Beurteilung, ob eine Rezension polemisch ist oder nicht, hängt weitgehend von subjektiven Einschätzungen ab. Ich bin allerdings der Meinung, dass ich alle Kritikpunkte mit Beispielen aus dem Buch selbst begründet habe. Ich kenne Herrn Prof. Sarnowsky nicht und habe keinen Grund, ihn persönlich anzugreifen. Sehr wohl werde ich aber immer schlechte Textausgaben bekämpfen, unabhängig, von wem sie stammen.

Zweitens: Mir wird vorgeworfen, meine Rezension berücksichtige nicht "die spezifischen Fragestellungen und Argumentationsweisen" des Buches. Welche anderen Kriterien als Textkonstitution, Textgestaltung und Übersetzung sollten aber für die Bewertung einer zweisprachigen Ausgabe entscheidend sein?

Ich gehe in den folgenden Anmerkungen kurz auf die konkreten Vorwürfe des Herausgebers ein.

a) Dem Vorwurf, meine Kritik an der Ausgabe sei unwahr und eine unzulässige "Generalisierung" nur weniger Fehler, sie konzentriere sich nur "auf die Schwächen des Werks", was insbesondere auf den lateinischen Text der Ausgabe zutreffe, kann leicht begegnet werden. Bei einer Fortsetzung der Kollation der Ausgabe (hinfort S) mit Chiss. J VII 248 (C) finden sich auf 15 weiteren kollationierten lateinischen Textseiten insgesamt 73 Fehler, was einem Durchschnitt von fast fünf Fehlern/Seite entspricht. Hochgerechnet auf die 260 Seiten des lateinischen Textes ergibt das etwa 1300 Transkriptionsfehler. Hier die von Herrn Professor Sarnowsky geforderten weiteren Belege:

S druckt Seite 14 "carnes Hungaria sufficiat" statt richtig "carnes Hungaria sufficit" (C, gewöhnlicher Hauptsatz); in C heißt es nicht "et memorabiles alluit urbes" (S), sondern "et memorabiles ad utranque ripam alluit urbes"; es heißt nicht "Australium metropolis" (S), sondern "Australum metropolis" (C).
Auf der folgenden Textseite (16) heißt es nicht "quod Olomucium civitate…appellant" (S), sondern "quod Olomucium civitatem…appellant" (C; appellare verlangt den Akkusativ); es heißt in C nicht "parvus fluvius" (S), sondern "parvus quidam fluvius"; nicht "prealto" (S), sondern "praealto" und nicht "reliquie sanctorum…vehis templis" (S), was keinen Sinn ergibt, sondern "reliquie sanctorum…in his templis".
Seite 18: Es heißt in C nicht "plurimaque et munera (!) suppellex" (S), was keinen Sinn ergibt, sondern "plurimaque et munda suppellex"; C schreibt "parrochia" und nicht "parochia" (S), es heißt auch nicht "redditus…quot annis excedere feruntur", sondern "redditus…quotannis excedere feruntur", nicht "huic solum ecclesiae et alteri, qui (!) … dicata est", sondern "huic solum ecclesiae et alteri, quae … dicata est" ("ecclesia" ist ein Femininum), nicht "eucharistiæ" (S), sondern "eucharistie" (C), nicht "apud ecclesiae mendicantium" (S), sondern "apud ecclesias mendicantium" ("apud" verlangt den Akkusativ). Noch auf derselben Textseite heißt es auch nicht "monasterium, quod… opibus abundant" (S), sondern "monasterium, quod … opibus abundat" (C; "monasterium" ist Singular); nicht "die nocteque" (S), sondern "die noctuque" (C).
Seite 20: Hier heißt es in C nicht "alia … memoratum digna" (S), sondern "alia … memoratu digna" ("dignus" verlangt den Ablativ), C schreibt "Haselpachius" und nicht "Haselbachius" (S), "quem vivere adhuc ferunt historiasque (mit que-Kürzung) non inutiles scribere" und nicht "quem vivere adhuc ferunt historias non inutiles scribere" (S), "maximum vero vitium" und nicht "maximum verum vitium" (S), "in dyaletica" und nicht "in dyalectica" (S).
Seite 22: Es heißt in C nicht "quamvis … eum compellunt" (S), sondern "quamvis … eum compellant" ("quamvis" verlangt in der Regel den Konjunktiv); nicht "vini cibique avidi" (S), sondern "vini cybique avidi"; nicht "vagantur magnas civibus molestias inferunt" (S), sondern "vagantur magnasque (mit que-Kürzung) civibus molestias inferunt" (C); nicht "quam formosæ" (S), sondern "quam formose" (C); nicht "res furto apud furem inventa" (S), sondern "res furto subtracta apud furem inventa" (C). C hat richtig "quod rarissimum est" und nicht "quod rarissimo (!) est" (S) sowie "incredibile est ex municipiis … in eam urbem … introeant" und nicht "incredibile est municipiis … in eam urbem .. introeant" (S), was keinen Sinn ergibt.
Seite 24 heißt es nicht "Viennæ", sondern "Vienne".
Seite 26: In C heißt es richtig "eoque pacto" ("pactum" ist ein Neutrum) und nicht "eaque pacto" (S), "matrimonia divitum" und nicht "matrimonia divitium" (S); es heißt natürlich "testamentis maxima vis" (C) und nicht "testamenta maxima vis" (S). Nicht ausgewiesen wird, dass "vis" in C aus "viris" korrigiert wurde; es heißt in C auch nicht "viros auferunt" (S), sondern "viros auferant" und nicht "quantum vel pecuniæ" (S), sondern "quantum vel pecunie".
Seite 28: Hier heißt es in C nicht "Schaumburgenses" (S), sondern "Schaumbergenses" und nicht "Potendorffii" (S), sondern "Potendorfii"; nicht "quam multi" (S), sondern "perquam multi"; nicht "terre" (S), sondern "terre"; nicht "secundum (sc. sunt) barones" (S), was keinen Sinn ergibt, sondern "secundi barones"; nicht "terram Austriæ" (S), sondern "terram Austriam"; nicht "qui primo coluerint" (S), sondern "qui primi coluerint". Seite 30: Hier heißt es in C nicht "nam noster asellus" (S), sondern "noster asellus"; auch nicht "quem sua mendatia fallunt" (S), sondern "quem sua mendatia fallant". Es heißt nicht "fuisse transmare … comitem" (S), sondern richtig "fuisse trans mare … comitem"; nicht "annis contendisse" (S), sondern "annis armis contendisse" (C).
Seite 32: In C heißt es nicht "captum loci amenitate" (S), sondern "captum itaque loci amenitate", nicht "paulo post" (S), sondern "paulo autem post", nicht "mendacisseme" (!, S), sondern "mendacissime", nicht "Austria prefuit" ("praeesse" verlangt den Dativ), sondern "Austriae prefuit".
Seite 34: In C heißt es "in Lybia" und nicht "in Libya" (S), "quae flumina" und nicht "que flumina" (S), "ne deprehenderetur error" und nicht "ne deprehendetur error" (S; "ne" verlangt den Konjunktiv), "vel Sussannam" und nicht "vel Susannam" (S), "ut nunc recipimus" und nicht "ut nunc recepimus" (S), "eamque provintiam … tunc vocatam" und nicht "eamque provintiam … tunc vocato" (!, S), "eo loci" und nicht "eo loco" (S), "trecenta et quinquaginta" und nicht "trecenta quinquaginta" (S).
Seite 36: Es heißt in C "intra biennium trienniumve" und nicht "intra biennum triennumve" (!, S), "Slesitis" und nicht "Slesitiis" (S), "nam et si haec nomina nova sunt" und nicht "nam et si haec nomina nova sint" (S), "circuncisionem" und nicht "circumcisionem" (S).
Seite 38: Natürlich heißt es in C nicht "ab nepotem vero Monthani … vitam finivisse" (S, "ab" würde außerdem den Ablativ verlangen), sondern "abnepotem vero Monthani … vitam finivisse", es heißt nicht "magnitudine percussus" (S), sondern "magnitudine perculsus" (C); nicht "filium peperit" (S), sondern "filium pepererit", nicht "selpulti" (!, S), sondern "sepulti", nicht "et nobile templum" (S), sondern "ac nobile templum".
Seite 40: Es heißt in C "tum ab Abraham" und nicht "cum ab Abraham" (S), was an dieser Stelle keinen Sinn ergibt.
Seite 42: Es heißt nicht "qui … fortiter gesserit" (S), sondern "qui … fortiter gessisset" (C); nicht "provintiuam" (!!, S), sondern "provintiam" (C); nicht " qui paternam Conradi … deductam esse commemorat" (S), was keinen Sinn ergibt, sondern "qui paternam Conradi originem … deductam esse commemorat" (C); nicht "denuo misit ad imperium" (S), sondern "denuo remisit ad imperium" (C); nicht "hanc autem devolutionem factum" (S), sondern "hanc autem devolutionem factam" (C; "devolutio" ist ein Femininum).

Angemerkt sei ergänzend, dass hierbei noch keine Interpunktions- und Übersetzungsfehler eingerechnet sind. Als Beispiele unter vielen könnte man nennen:
Seite 12 muss es heißen "Norici enim limites, ut illi placet, ab occasu Enus fluvius, a septentrione Danubius claudit, meridiem Pannoniae pars occupat" und nicht "Norici … ab occasu Enus fluvius a septentrione Danubius claudit…" (S); gleich anschließend ist die Interpunktion und Übersetzung bei "at quem Ptholomeus Montem Cecium esse velit, nobis non liquet verisimile (überdies in S hier irrig für vero simile), tamen videatur eum esse…" (S) zu ändern in "at quem Ptholomeus Montem Cecium esse velit, nobis non liquet. Vero simile tamen videatur eum esse…", was auch an der Stellung von "tamen" leicht zu erkennen ist. Es heißt folglich auch nicht: "Was aber Ptolemäus als "Mons Cetius" verstehen wollte, ist wahrscheinlich (!) für uns nicht klar. Gleichwohl scheint es das Gebirge zu sein…", sondern: "Was aber Ptolemäus als "Mons Cetius" verstehen wollte, ist uns nicht klar. Wahrscheinlich…" usw.
Seite 14 muss es statt "…atque hinc magne Australium opes carnes Hungaria sufficiat" heißen: "…atque hinc magne Austrailium opes; carnes Hungaria sufficit"; wenig später lautet die richtige Interpunktion "Danubius … in Euxinum defertur pelagus multasque et memorabiles alluit urbes" und nicht "Danubius … in Euxinum defertur pelagus. Multasque et memorabiles alluit urbes" (S). Am Ende der Seite und Anfang von Seite 16 heißt es richtig "Nam quod aliqui … historici … volunt, … non falsum modo, sed stultum quoque ei videbitur, qui res Iulii Cæsaris legerit" und nicht "Nam quod aliqui … historici … volunt, … non falsum modo, sed stultum. (!) Quoque ei videbitur, qui res Iulii Cæsaris legerit" (S; dementsprechend irrig auch die Übersetzung: "… so ist das nicht bloß falsch, sondern auch dumm. Das wird auch dem offenbar…" (!).
Seite 18 muss es heißen "urbs … Danubio … alluatur; in eminenti tamen colle iacet" und nicht "urbs … Danubio … alluatur in eminenti, (!) tamen colle iacet" (S), was erneut leicht aus der Stellung von "tamen" ersichtlich gewesen wäre. Irrig ist dementsprechend auch die sinnlose Übersetzung: "Obwohl die Stadt … aufragend (!) von der Donau umspült wird, liegt sie dennoch auf einem Hügel".
Auf derselben Seite soll es nicht heißen: "Sacello Beate Marie Virginis miro opere incredibili artificio apud edes episcopi Pataviensis constructo, haud scio, an aliud comparari possit monasterium, quod ad Caeli Portam appellatur, nobilibus ac sanctis deputatum foeminis egregium habet opus…" (S), sondern: "Sacello Beate Marie Virginis miro opere incredibili artificio apud edes episcopi Pataviensis constructo haud scio an aliud comparari posit. Monasterium, quod ad Caeli Portam appellatur, nobilibus ac sanctis deputatum foeminis egregium habet opus…" Wieder folgt daraus auch die falsche Übersetzung "Die Kapelle der heiligen Jungfrau Maria, ein bewundernswertes Werk, ist mit unglaublicher Kunstfertigkeit beim Sitz des Passauer Bischofs errichtet, und ich weiß nicht, ob man ein anderes Kloster mit dem vergleichen kann, das Himmelspfortkloster genannt wird, edlen und heiligen Frauen vorbehalten ist…".
Seite 20 darf es nicht "Henricum de Hassia, qui … plurima volumina edidit, vir sanctus, evo suo habitus" (S) heißen, sondern schlicht "Henricum de Hassia, qui … plurima volumina edidit, vir sanctus evo suo habitus"; irrig ist auch die Übersetzung der Passage mit "Heinrich von Hessen … ein frommer Mann, seinem Zeitalter verpflichtet (!!)".
… usw. usf.

b) Herr Prof. Sarnowsky bestreitet meine Aussage, er habe ausschließlich (und unvollständig) die 3. Redaktion herausgegeben. In der Tat ist es so, dass ich durch die der Rezension auferlegte Zeilenbeschränkung hier pointiert formuliert habe: Natürlich weist die Edition auch ein Vorwort von drei Seiten und ein Register sowie eine Übersetzung auf. In diesem Sinne liegt natürlich mehr als ausschließlich die 3. Redaktion vor. Wenn der Herausgeber allerdings auf die aus Kollár - und nicht "Kollar" - gezogenen, nur in den Fußnoten angeführten abweichenden Lesarten anspielt, so kann man diese wohl nicht einmal als Fragmente einer früheren Redaktion ansehen, weil sie der Leser nicht als solche erkennen kann (vgl. die unpräzisen und unrichtigen Angaben über die Edition Kollárs auf Seite 2) und darüber hinaus von ganz entscheidenden Teilen etwa der 2. Redaktion (so etwa vom Widmungsbrief an Friedrich III.) nicht einmal Notiz genommen wird.
Herr Professor Sarnowsky irrt in zweifacher Weise, wenn er der Meinung ist, die 3. Redaktion sei in seiner Ausgabe vollständig, weil es sich bei den weggelassenen Kapiteln aus der vatikanischen Handschrift nur um "Fragmente" handle, "die keinen Sinnzusammenhang ergeben." Das ist schlicht und einfach falsch: Die letzten beiden Abschnitte in C schließen direkt an den vorangehenden Text an und stehen in engem Zusammenhang zu diesem. Überdies läuft der Text in den Autographa noch ein erhebliches Stück weiter und hätte so ohne Mühe noch weiter fortgesetzt werden können.

c) Ich habe mich keineswegs dagegen gewendet, dass eine Übersetzung aus dem 19. Jahrhundert wieder abgedruckt wird, wie meiner Rezension leicht zu entnehmen ist, sondern diesen Umstand nur zur Diskussion gestellt. Weiters bin ich der Meinung, mit meiner Formulierung "wobei er (sc. der Herausgeber) sich für die Übertragung ins Deutsche der Übersetzung von Ilgen bedient, die er an den modernen Sprachgebrauch anpaßt" (nirgendwo steht etwas von "nur", wie es die Replik des Herausgebers auf meine Rezension suggerieren will) etwas gestrafft Sarnowsky selbst wiedergegeben zu haben. Dort heißt es Seite 2: "Der Übersetzung liegt die Übertragung von Theoder Illgen (!) zugrunde. Der Text wurde jedoch erheblich modernisiert und dort, wo es die neue Textgrundlage erforderte, dieser angepasst."

d) Wenn ich in meiner Rezension von "Literatur" gesprochen habe, so habe ich auch, aber keineswegs nur meine eigene Monographie zum Thema gemeint. Ein Beispiel: Die Tatsache, dass Piccolomini am Beginn der HA an der Chronik von den 95 Herrschaften Kritik übt und dieser Text keineswegs noch "nicht identifiziert" ist, hätte der Herausgeber nicht nur leicht dem Überblicksartikel zu Piccolomini im Verfasserlexikon von Franz Josef Worstbrock (2VL 7, 657), sondern auch folgenden Werken entnehmen können, die zur Standardliteratur für jeden Editor der HA gehören:

Alphons Lhotsky Quellenkunde zur mittelalterlichen Geschichte Österreichs (MIÖG Ergänzungsband 19; Graz/Köln 1963), 399.
Fritz Peter Knapp, Geschichte der Literatur in Österreich. Die Literatur des Spätmittelalters in den Ländern Österreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol von 1273 bis 1439. II. Halbband: Die Literatur zur Zeit der habsburgischen Herzöge von Rudolf IV. bis Albrecht V. (1358-1439) (Graz 2004), 299.
Hans Kramer, Untersuchungen zur "Österreichischen Geschichte" des Aeneas Silvius, in: MIÖG 45 (1931), 23-69.
Österreichische Chronik von den 95 Herrschaften, ed. Joseph Seemüller (MGH Deutsche Chroniken 6, Hannover 1906-1909, unveränderter Nachdruck München 1980) (Einleitung).
Jörg W. Busch, Certi et veri cupidus. Geschichtliche Zweifelsfälle und ihre Behandlung um 1100, um 1300 und um 1475. Drei Fallstudien (Münstersche Mittelalter-Schriften 80, München 2001), 234ff.

Merkwürdig ist darüber hinaus, dass keines der genannten Werke, auch nicht der Aufsatz Hans Kramers, der durch die präzise Definition der 3. Redaktion die FSGA-Ausgabe erst ermöglicht hat, in der Literaturliste aufscheint, wie im übrigen auch der grundlegende Artikel von Franz Josef Worstbrock im Verfasserlexikon, der gerade für ein breiteres Publikum eine Reihe von weiterführender Literatur geboten hätte, fehlt.

e) Das Verfahren, im Register nicht nach Seiten, sondern nach Kapitelzahl zu zitieren, ist natürlich durchaus üblich - allerdings scheint dem Herausgeber entgangen zu sein, dass in diesem Fall in der Regel auch die Zeilenzahl angeführt wird, sodass eben keine Suchaktionen erforderlich sind. Ich überlasse es im übrigen gern den Benützern der Ausgabe, festzustellen, ob tatsächlich so viele Kapitel jeweils kaum eine Seite umfassen, wie das vom Herausgeber behauptet wird (vgl. Kapitel I,27: S. 114-120; III,9: S. 310-314; IV,5: S. 462-470 usw. usf.).